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Spenderservice

Ansprechpartner:innen und Informationen rund um das Thema Spenden

Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.

Wir, das Team der Stabstelle Ehrenamt und Fundraising, begrüßen Sie sehr herzlich auf unseren Internetseiten.

Haben Sie Fragen, Anregungen, Kritik oder Wünsche? Schreiben Sie uns eine E-Mail an spenden@caritas-berlin.de oder rufen Sie uns an. Eine Adressänderung können Sie auch online erledigen.

Wir freuen uns über jede Zuschrift und werden versuchen, Ihre E-Mail oder auch Ihren Brief so schnell wie möglich zu beantworten. Herzlichen Dank für Ihr Interesse.

  • Infos zum Spendenrecht
  • FAQ
Infos zum Spendenrecht

Informationen zum Spendenrecht

Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Die Organisation in der Stabstelle Fundraising ist darauf ausgerichtet, Geldmittel, Sachmittel, Arbeitsleistungen oder Dienstleistungen als freigebige (ohne Gegenleistung) Zuwendungen entgegenzunehmen und für mildtätige und gemeinnützige Zwecke einzusetzen, die in der Satzung des Caritasverbands festgelegt sind.

Zu den freigebigen Zuwendungen gehören auch Schenkungen, Erbschaften oder Vermächtnisse.

Sie können bei der Steuer mindernd berücksichtigt werden.

Spenden

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Wertabgaben zur Förderung bestimmter Zwecke. Sie können in Form von Geld- oder Sachspenden geleistet werden.
Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer steuerlich geltend gemacht werden. Eine Voraussetzung für den Abzug bei der Einkommensteuer ist, dass hierfür ein Zuwendungsnachweis vorliegt. Der Caritasverband stellt als gemeinnützig und mildtätig anerkannte Körperschaft entsprechende Zuwendungsbestätigungen aus.

Spendennachweis

Für Spenden bis zu 300 Euro genügt als Spendennachweis der Bareinzahlungsbeleg oder der Bankbeleg. Aus der Buchungsbestätigung müssen der Name und die Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein.
Eine Zuwendungsbestätigung "Spendenquittung" für den Ansatz bei der Steuererklärung ist erst bei Beträgen über 300 Euro notwendig. Dies entlastet die Hilfswerke von Verwaltungstätigkeiten.

Höchstbeträge

Unternehmen können alternativ bis zu vier Promille der Summe aus Umsatz sowie Löhne und Gehälter als steuermindernde Aufwendungen abziehen.

Sofern eine Spende in einem Jahr den Höchstbetrag übersteigt oder die Zuwendung nicht berücksichtigt werden kann, ist die Spende zeitlich unbegrenzt vortragsfähig und kann in einer nachfolgenden Steuerveranlagung berücksichtigt werden. 

Ehrenamt

Auch das ehrenamtliche Engagement findet vermehrt gesetzgeberische Unterstützung. So wurde die so genannte Übungsleiterpauschale für Übungsleiter, Erzieher oder Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten zum 1.1.2021 auf jährlich 3.000 Euro angehoben.
Weiterhin gibt es eine steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandspauschale für alle nebenberufliche Tätigen im gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Bereich in Höhe von 840 Euro, wenn die Aufwendung nicht schon nach § 3 Nr. 12 oder § 3 Nr. 26 EStG begünstigt wird. Der Freibetrag gilt pro Person und Jahr nur einmal, auch wenn mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeübt werden. 

Beratung 

Möchten Sie wissen, was die Regelungen individuell für Sie bedeuten, dann kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Denn diese Informationen ersetzen nicht die individuelle Rechtsberatung.

Bitte geben Sie hier Ihren Text ein.
FAQ

FAQ

Wo finde ich Informationen über die Ausgaben der Spendengelder?

Wir legen größten Wert auf die Transparenz für Spender. Deswegen haben wir die Selbstverpflichtung der "Initiative transparente Zivilgesellschaft" unterschrieben. Auf der entsprechenden Seite finden Sie unseren Jahresbericht und alle erforderlichen Materialien. 

Sammeln Sie auch Sachspenden?

Ja. Viele unserer Projekte sind auch auf Sachspenden angewiesen. Da sich die Bedarfe jedoch häufig ändern und wir nur über begrenzte Lagerkapazitäten verfügen, bitten wir um vorherige Absprache. Mehr Informationen zu unseren Sachspenden finden Sie hier.

Warum gibt es oft einen bestimmten Verwendungszweck?

Sie können damit festlegen, für welches Projekt oder für welchen Bereich Sie spenden wollen. Denn wir sind an den Spenderwillen gebunden und dürfen zweckgebundene Spenden nur mit dem Einverständnis der Spenderin oder des Spenders für die Finanzierung anderer Projekte einsetzen.

Wenn Sie an uns als Organisation spenden, so spenden Sie bitte für "Spenden und helfen". Dann sind wir frei, die Spende da zu verwenden, wo sie aktuell am meisten gebraucht wird.

Ist es auch möglich, eine allgemeine Spende ohne Zweckbindung zu tätigen?

Wenn Sie Ihre Spende nicht fest einem unserer Arbeitsfelder oder Projekte zuordnen möchten, sondern einfach nur sicher gehen wollen, dass es Bedürftigen zugutekommt, dann spenden Sie für den Bereich „Spenden und helfen“. So sind wir flexibel und setzen Ihre Spende da ein, wo Sie im Moment am dringendsten im Erzbistum gebraucht wird.

Personenbezogene Daten

Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. erhebt von Spenderinnen und Spendern sowie von Interessierten solche personenbezogenen Daten, die für die Zwecke der Spendengewinnung und -verwaltung oder für die Bearbeitung von Anfragen erforderlich sind. Für die Zusendung einer Spendenbestätigung benötigen wir zum Beispiel Ihre vollständige Adresse.

Wenn Sie online gespendet haben, werden wir Ihnen keine Spendenbriefe per Post zusenden. 

Wenn Ihre Adresse für unsere Mailings erfasst ist, haben Sie jederzeit das Recht, weitere Zusendungen zu stoppen und der Verwendung Ihrer Adresse zu widersprechen.

Unseren Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Weder vermieten noch verkaufen wir Ihre Daten.

Um unsere Aufgaben erfüllen zu können, müssen wir mit Dienstleistern zusammenarbeiten, die für diesen Zweck gegebenenfalls auch personenbezogene Daten erhalten. Diese Dienstleister sind vertraglich gebunden und dürfen personenbezogene Daten, die sie in diesem Zusammenhang erhalten, nur für den erlaubten Zweck verwenden.

Ihre Daten speichern wir auf besonders geschützten Servern. Der Zugriff ist nur wenigen Personen gestattet, die allesamt mit den maßgeblichen Datenschutzbestimmungen vertraut sind.

Wir verwenden Cookies für interne statistische Auswertungen,z. B. um die Anzahl der Zugriffe auf unsere Internetseite zu zählen.

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Sie können Ihre Adressdaten online ändern oder Sie wenden sich an unseren Spenderservice per E-Mail fundraising@caritas-berlin.de oder telefonisch unter 030 / 66633 1141.

Wann bekomme ich eine Spendenquittung?

Sofern uns Ihre Adresse vollständig vorliegt, erhalten Sie Ihre Spendenquittung nach jeder Spende. Auf Wunsch erhalten Sie eine Jahresquittung mit allen Spenden im Februar des Folgejahres. Für Spenden bis zu 200 Euro reicht dem Finanzamt auch Ihr Kontoauszug.

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Selbstverpflichtung

Transparenz hat für uns einen hohen Stellenwert. Deswegen haben wir uns selbst verpflichtet und sind Teil der Initiative Transparenz.
Zur Seite "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" mit allen Materialien

Spendenkonto

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IBAN: DE35 3702 0500 0003 2135 00
Swift-BIC: BFSWDE33XXX

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