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Misshandlung vorbeugen Grundlagen und Rahmen

Kinderschutz

Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Heimerziehung in der Vergangenheit und aufgrund von Vorkommnissen des sexuellen Missbrauchs in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beteiligt sich der Caritasverband für das Erzbistum Berlin aktiv an der konsequenten und transparenten Aufarbeitung.

Handlungsstrategien für den Schutz von Kindern

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Misshandlung und Verwahrlosung ist ein zentrales Anliegen der Caritas. Es wurden inzwischen Handlungsstrategien und Rahmenbedingungen zur Prävention entwickelt und mit Caritas-Einrichtungen, korporativen Mitgliedern und Kooperationspartnern abgestimmt. Die strukturellen Rahmenbedingungen sollen sicherstellen, dass im Umgang von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern mit Schutzbefohlenen das Kindeswohl immer an erster Stelle steht.

Zudem wurden Abläufe implementiert, die gewährleisten, wie im Falle von Grenzüberschreitungen und Verdachtsfällen vorgegangen werden muss. Die Grundsätze des "Erkennens, gemeinsamen Beurteilens und Handelns" zum Kinderschutz sind inzwischen eine Grundlage für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Katholisches Netzwerk Kinderschutz

Gemeinsam mit kirchlichen Einrichtungen, der Jugendverbandsarbeit, dem Diözesanrat der Katholiken sowie den katholischen Schulen und Hochschulen hat sich der Caritasverband zu einem "katholischen Netzwerk Kinderschutz im Erzbistum Berlin" zusammengeschlossen, um sexuelle Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung in allen Einrichtungen von Kirche und Caritas künftig zu vermeiden.

  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Ein Handlungsleitfaden für die Dienste und Einrichtungen der Caritas im Erzbistum Berlin (PDF)
  • "Prävention von sexuellem Missbrauch sowie zum Verhalten bei Missbrauchsfällen" - Handlungsempfehlung zur Ergänzung des Leitfadens "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" der Caritas im Erzbistum Berlin (PDF)  
  • Verfahren bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch Beschäftigte und Verfahren für die Einholung und die Wiedervorlage des erweiterten Führungszeugnisses (nach § 30a BZRG)
Mädchen sitzt nachdenktlich auf dem Bett
Aufarbeitung

Ehemalige Heimkinder

Die Enthüllungen körperlicher, psychischer, seelischer und sexueller Gewalt in Einrichtungen der Erziehungshilfe in den 1945er bis 1975er Jahren haben die Verantwortlichen der Einrichtungen in katholischer Trägerschaft im Erzbistum Berlin tief bestürzt und beschämt. Heute gilt den Opfern unser Mitgefühl und unsere Unterstützung. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Ehemalige Heimkinder'

Banner Kinderschutz und Prävention
  • Ansprechpartner
Jens-Uwe Scharf
Ansprechpartner für ehemalige Heimkinder, Fachreferent Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
030 666 33-10 54
030 666 33-10 54
j.scharf@caritas-berlin.de
Residenzstraße 90
13409 Berlin
  • Missbrauch
  • Information
Henriette Fauth
Henriette Fauth
Unabhängige Missbrauchsbeauftragte des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V.
030 96 06 46 83
030 96 06 46 83
henriette.fauth@posteo.de

Henriette Fauth ist die unabhänige Missbrauchsbeauftragte des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V., nimmt Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Mitarbeiter/innen des Caritasverbandes entgegen.


  • Prävention
  • Information
Kerstin Zimmermann
Kerstin Zimmermann
Präventionsbeauftragte des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V.
030 666 33-11 36
0162 243 76 95
030 666 33-11 36 0162 243 76 95
k.zimmermann@caritas-berlin.de
Residenzstraße 90
13409 Berlin

Unterstützung und Beratung der Dienste und Einrichtungen der Caritas im Erzbistum Berlin bei der Umsetzung der Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt bei Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.

Vorgehen bei Vorfällen oder Verdacht auf sexuellen Übergriff oder sexuellen Missbrauch durch berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeitende

1. Dokumentation

Die Dokumentation des Vorfalls oder des Verdachtes erfolgt zeitnah.

Dazu liegt ein Dokumentationsbogen vor. LINK QM Dokumentationsbogen

 

2. Meldung

Es besteht eine Meldepflicht für alle hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Der Schutz der Betroffenen steht an erster Stelle, die Meldung wird vertraulich behandelt. Die Meldung erfolgt bei einer vom Verband benannten Person meiner Wahl wie zum Beispiel direkte Leitung, übergeordnete Leitung, Vorstand, Stabsstelle Seelsorge, Spiritualität und Ethik, Leitung Personal oder externe Missbrauchsbeauftragte.

Bei Unsicherheit in der Einschätzung ist eine Beratung durch interne oder externe Beratungsstelle einzuholen.

Externe Beratungsstelle
KiZ-Kind im Zentrum e.V.
Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Kinder und ihre Familien
Maxstrasse 3a, 13347 Berlin
(030) 2828077
kiz@ejf.de

Interne Beratungsstelle
Beratung für Opfer sexualisierter Gewalt
Caritas-Regionalzentrum Greifswald'
Bahnhofstrasse 16, 17489 Greifswald
(03834) 7983-199, -123
anonym@caritas-vorpommern.de

 

3. Verfahren wird eingeleitet

Nach Eingang der Meldung bei einer der benannten Personen besteht die Verpflichtung, die Meldung an die Leitung Personal weiterzuleiten. Diese ist verpflichtet, eine Kommission zur Bearbeitung der Meldung einzuberufen.

Die Kommission besteht neben der Leitung Personal aus der/dem unabhängigen Missbrauchsbeauftragten und der Juristin oder dem Juristen. Weitere Personen können dazu berufen werden.

4. Maßnahmen

Die Kommission entscheidet über geeignete Maßnahmen. Die Leitung Personal hat die Pflicht, alle involvierten Personen über die Maßnahmen zu informieren und deren Umsetzung sicherzustellen.

Geeignete Maßnahmen sind u.a.

  • Entscheidung über sofortige Unterbrechung des Kontakts Beschuldigte:r zu betroffener Person
  • Gespräch mit betroffener Person
  • Einbeziehung der Personensorgeberechtigten
  • Einleitung notwendiger Schutzmaßnahme bis zur Aufklärung
  • Anhörung der beschuldigten Person, sofern dadurch Strafverfolgungsbehörden nicht behindert werden
  • Bei tatsächlichen Anhaltspunkten und nach Rücksprache mit betroffener Person erfolgt eine Information an Staatsanwaltschaft durch den/die Prozessverantwortliche:n
  • Prüfung und Einleitung arbeitsrechtlicher und disziplinarischer Maßnahmen
  • Hilfs- und Unterstützungsangebote für betroffene Person, andere involvierte Personen, meldende Person und Einrichtung
  • Einleitung geeigneter Maßnahmen bei ausgeräumten Verdacht (Rehabilitation)

 

5. Verfahrensüberprüfung

Jährlich erfolgt eine Überprüfung des Verfahrens.

Im Jahresbericht des Bereiches Prävention werden eventuelle Änderungen des Verfahrens beschrieben und über die Verteiler an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden weitergeleitet. In den Präventionsschulungen wird das Verfahren erläutert und in den Auffrischungsschulungen alle 5 Jahre wiederholt.

 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage sind die "Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen" sowie die "Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich des Erzbistums Berlin" 

 

Weitere Informationen zum Thema

Links

Empfehlungen des Deutschen Caritasverbandes zur Prävention von sexuellem Missbrauch

Katholisches Netzwerk Kinderschutz

Zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Prävention und Kinderschutz im Erzbistum Berlin

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