Die Dokumentation des Vorfalls oder des Verdachtes erfolgt zeitnah.*
*Dazu liegt ein Dokumentationsbogen vor. LINK QM Dokumentationsbogen
Die Dokumentation des Vorfalls oder des Verdachtes erfolgt zeitnah.*
*Dazu liegt ein Dokumentationsbogen vor. LINK QM Dokumentationsbogen
Es besteht eine Meldepflicht für alle hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Der Schutz der Betroffenen steht an erster Stelle, die Meldung wird vertraulich behandelt. Die Meldung erfolgt bei einer vom Verband benannten Person meiner Wahl. (direkte Leitung, übergeordnete Leitung, Vorstand, Stabsstelle Seelsorge, Spiritualität und Ethik, Leitung Personal oder den/ die externe *n Missbrauchsbeauftragte*n)*
*Bei Unsicherheit in der Einschätzung ist eine Beratung durch interne oder externe Beratungsstelle einzuholen.
Externe Beratungsstelle
KiZ-Kind im Zentrum e.V.
Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Kinder und ihre Familien
Maxstrasse 3a, 13347 Berlin
(030) 2828077
kiz@ejf.de
Interne Beratungsstelle
Beratung für Opfer sexualisierter Gewalt
Caritas-Regionalzentrum Greifswald'
Bahnhofstrasse 16, 17489 Greifswald
(03834) 7983-199, -123
anonym@caritas-vorpommern.de
Nach Eingang der Meldung bei einer der benannten Personen besteht die Verpflichtung, die Meldung an die Leitung Personal weiterzuleiten. Diese ist verpflichtet, eine Kommission zur Bearbeitung der Meldung einzuberufen*.
*Die Kommission besteht neben der Leitung Personal aus der/dem unabhänigen Missbrauchsbeauftragte/n- und der Juristin oder dem Juristen. Weitere Personen können dazu berufen werden.
Die Kommission entscheidet über geeignete Maßnahmen. Die Leitung Personal hat die Pflicht, alle involvierten Personen über die Maßnahmen zu informieren und deren Umsetzung sicherzustellen.
* geeignete Maßnahmen sind u.a.
Jährlich erfolgt eine Überprüfung des Verfahrens*
*Im Jahresbericht des Bereiches Prävention werden eventuelle Änderungen des Verfahrens beschrieben und über die Verteiler an alle haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeitenden weitergeleitet. In den Präventionsschulungen wird das Verfahren erläutert und in den Auffrischungsschulungen alle 5 Jahre wiederholt.
Rechtsgrundlage sind die "Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen" sowie die "Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich des Erzbistums Berlin"
Fundamental für den Schutz vor Gewalt ist eine klare, selbstverständliche Grundhaltung jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters, um entsprechend unserem christlichen Menschenbild die Begegnung mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in einer Kultur der Achtsamkeit zu gestalten.
Mit unserem Verhaltenskodex schaffen wir klare und konkrete Regeln der Orientierung aller beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese dienen dazu, ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, einen respektvollen Umgang und eine offene Kommunikationskultur sicherzustellen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor falschem Verdacht zu schützen. Alle Beteiligte werden damit in ihrem Bewusstsein für die Grenzen zwischen Wohl- und Unwohlsein des Gegenübers sensibilisiert, da uns bekannt ist, dass diese häufig aus Versehen oder mit Absicht überschritten werden und erste Vorwarnungen für Gewalt sein können. Mit dem Verhaltenskodex möchten wir frühzeitig kollegial und fehlerfreundlich interagieren können, und dies ganz im Sinne einer Kultur der Aufrichtigkeit.
Wir sind aufgefordert Grenzverletzungen bewusst wahrzunehmen und ggf. die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen einzuleiten. Alle Beteiligten sind darüber informiert, dass jede gewaltgeprägte Äußerung oder Handlung und jede sexualisierte Handlung in der Beziehung zu Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen disziplinarische und strafrechtliche Folgen hat.
Wir sind aufgefordert, gegen jegliches diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung zu nehmen. Bei Grenzverletzungen, Übergriffen und gewalttätigen Handlungen durch Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter oder Anvertraute greifen wir umgehend ein.
Wir sind verpflichtet, Kenntnisse von einem Sachverhalt, der den Verdacht auf sexuellen Missbrauch nahelegt, Vorgesetzten und der Ansprechperson mitzuteilen. Wir kennen die Verfahrenswege bei Verdachtsfällen und den/die Ansprechpartner/in unserer Organisation.
Wir sorgen für Transparenz in unserem beruflichen Handeln, Entscheiden und Kommunizieren und arbeiten mit den Aufsicht führenden Stellen eng zusammen.
Wir setzen die Beteiligungsrechte um und beziehen die uns anvertrauten Menschen und ihre Angehörigen in unsere Arbeit mit ein.