Die Dokumentation des Vorfalls oder des Verdachtes erfolgt zeitnah.*
*Dazu liegt ein Dokumentationsbogen vor. LINK QM Dokumentationsbogen
Die Dokumentation des Vorfalls oder des Verdachtes erfolgt zeitnah.*
*Dazu liegt ein Dokumentationsbogen vor. LINK QM Dokumentationsbogen
Es besteht eine Meldepflicht für alle hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Der Schutz der Betroffenen steht an erster Stelle, die Meldung wird vertraulich behandelt. Die Meldung erfolgt bei einer vom Verband benannten Person meiner Wahl. (direkte Leitung, übergeordnete Leitung, Vorstand, Stabsstelle Seelsorge, Spiritualität und Ethik, Leitung Personal oder den/ die externe *n Missbrauchsbeauftragte*n)*
*Bei Unsicherheit in der Einschätzung ist eine Beratung durch interne oder externe Beratungsstelle einzuholen.
Externe Beratungsstelle
KiZ-Kind im Zentrum e.V.
Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Kinder und ihre Familien
Maxstrasse 3a, 13347 Berlin
(030) 2828077
kiz@ejf.de
Interne Beratungsstelle
Beratung für Opfer sexualisierter Gewalt
Caritas-Regionalzentrum Greifswald'
Bahnhofstrasse 16, 17489 Greifswald
(03834) 7983-199, -123
anonym@caritas-vorpommern.de
Nach Eingang der Meldung bei einer der benannten Personen besteht die Verpflichtung, die Meldung an die Leitung Personal weiterzuleiten. Diese ist verpflichtet, eine Kommission zur Bearbeitung der Meldung einzuberufen*.
*Die Kommission besteht neben der Leitung Personal aus der/dem unabhänigen Missbrauchsbeauftragte/n- und der Juristin oder dem Juristen. Weitere Personen können dazu berufen werden.
Die Kommission entscheidet über geeignete Maßnahmen. Die Leitung Personal hat die Pflicht, alle involvierten Personen über die Maßnahmen zu informieren und deren Umsetzung sicherzustellen.
* geeignete Maßnahmen sind u.a.
Jährlich erfolgt eine Überprüfung des Verfahrens*
*Im Jahresbericht des Bereiches Prävention werden eventuelle Änderungen des Verfahrens beschrieben und über die Verteiler an alle haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeitenden weitergeleitet. In den Präventionsschulungen wird das Verfahren erläutert und in den Auffrischungsschulungen alle 5 Jahre wiederholt.
Rechtsgrundlage sind die "Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen" sowie die "Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich des Erzbistums Berlin"