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Ansprechpartner und Informationen rund um das Thema Spenden

Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.

Wir, das Team der Stabstelle Ehrenamt und Fundraising, begrüßen Sie sehr herzlich auf unseren Internetseiten.

Haben Sie Fragen, Anregungen, Kritik oder Wünsche? Schreiben Sie uns eine E-Mail an fundraising@caritas-berlin.de oder rufen Sie uns an. Eine Adressänderung können Sie auch online erledigen.

Wir freuen uns über jede Zuschrift und werden versuchen, Ihre E-Mail oder auch Ihren Brief so schnell wie möglich zu beantworten. Herzlichen Dank für Ihr Interesse.

Lutz Baufeld
030 666 33 -11 41
030 666 33- 11 42
030 666 33 -11 41
030 666 33- 11 42
030 666 33- 11 42
l.baufeld@caritas-berlin.de
Residenzstraße 90
13409 Berlin
Regine Eichner
030 666 33-11 45
030 666 33-11 45
r.eichner@caritas-berlin.de
Residenzstraße 90
13409 Berlin
Nicole Jurawitz
030 666 33 1045
030 666 33 1045
n.jurawitz@caritas-berlin.de
Residenzstr. 90
13409 Berlin
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Infos zum Spendenrecht

Informationen zum Spendenrecht

Informationen zum neuen Spendenrecht

"Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements"

Das Gesetz hat den Bundesrat passiert und tritt rückwirkend zum 1. 1. 2007 in Kraft. Das Spendenrecht wird zukünftig großzügiger geregelt und Ihr Engagement stärker als bisher vom Staat "belohnt". Die größten Verbesserungen betreffen das Stiftungsrecht. Immer mehr Menschen haben das Bedürfnis etwas Bleibendes zu hinterlassen und gründen eine Stiftung unter dem Dach einer Gemeinschaftsstiftung oder eine selbstständige Stiftung. 
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:  
Die Bestimmungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.

Spenden

Spenden und Mitgliedsbeiträge können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Unterscheidung der Abzugsfähigkeit zwischen Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit wird aufgehoben. Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge beim Sport, bei kulturellen Freizeitaktivitäten, Heimatpflege sowie Freizeitzwecke wie zum Beispiel Förderung der Tierzucht, Förderung der Pflanzenzucht sowie Förderung des traditionellen Brauchtums.
Zukünftig reicht für Spenden bis zu 200 Euro der Bankbeleg als Nachweis. Eine Zuwendungsbestätigung "Spendenquittung" für die Steuer ist erst bei Beträgen über 200 Euro notwendig. Dies entlastet die Hilfswerke von Verwaltungstätigkeiten.
Bei Unternehmen können alternativ vier Promille der Summe aus Umsatz sowie Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.
Sofern eine Spende in einem Jahr den Höchstbetrag übersteigt oder die Zuwendung nicht berücksichtigt werden kann, ist die Spende zeitlich unbegrenzt vortragsfähig und kann in einer nachfolgenden Steuerveranlagung berücksichtigt werden. 

Ehrenamt

Auch das ehrenamtliche Engagement findet vermehrt gesetzgeberische Unterstützung. So wurde die so genannte Übungsleiterpauschale für Übungsleiter, Erzieher oder Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten auf jährlich 2.100 Euro angehoben.
Eine steuerfreie Aufwandspauschale wird eingeführt für alle nebenberufliche Tätigen im gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Bereich in Höhe von 500 Euro, wenn die Aufwendung nicht schon nach § 3 Nr. 12 oder § 3 Nr. 26 EStG begünstigt wird. Der Freibetrag gilt voraussichtlich pro Person und Jahr nur einmal, auch wenn mehrere ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgeübt werden. Klärungsbedürftig ist noch, ob und ab welchem Zeitpunkt die steuerfreie Aufwandspauschale auch sozialversicherungsfrei ist. 

Stiftungsrecht 

Die größten Verbesserungen betreffen das Stiftungsrecht. Der Gesetzgeber hat hier die Freibeträge verdreifacht. Mit dem neuen Recht können zum Beispiel Zustifungen in den Kapitalstock einer Stiftung im Zehnjahreszeitraum mit bis zu 1 Mio. Euro steuerlich abgesetzt werden. Zusätzlich können jährlich 20 % der Einkünfte geltend gemacht werden. Die alte Großspender-Regel, nach der Einzelzuweisungen über 20.450 Euro für mildtätige, kulturelle oder wissenschaftliche Zwecke über dem Freibetrag liegen konnten, wird zukünftig wegfallen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann das alte Recht letztmalig im Jahr 2007 angewendet werden. 

Beratung 

Möchten Sie wissen, was die Regelungen individuell für Sie bedeuten, dann kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Denn diese Informationen ersetzen nicht die individuelle Rechtsberatung. 
Gerne steht Ihnen Herr Peter Wagener, Tel. 030-66633-1044, E-Mail: p.wagener@caritas-berlin.de für ein Beratungsgespräch zum Thema Stiftungen zur Verfügung. 
Berlin, Dezember 2014

FAQ

FAQ

Wo finde ich Informationen über die Ausgaben der Spendengelder?

Wir legen größten Wert auf die Transparenz für Spender. Deswegen haben wir die Selbstverpflichtung der "Initiative transparente Zivilgesellschaft" unterschrieben. Auf der entsprechenden Seite finden Sie unseren Jahresbericht und alle erforderlichen Materialien. 

Sammeln Sie auch Sachspenden?

Ja. Viele unserer Projekte sind auch auf Sachspenden angewiesen. Da sich die Bedarfe jedoch häufig ändern und wir nur über begrenzte Lagerkapazitäten verfügen, bitten wir um vorherige Absprache. Mehr Informationen zu unseren Sachspenden finden Sie hier.

Warum gibt es oft einen bestimmten Verwendungszweck?

Sie können damit festlegen, für welches Projekt oder für welchen Bereich Sie spenden wollen. Denn wir sind an den Spenderwillen gebunden und dürfen zweckgebundene Spenden nur mit dem Einverständnis der Spenderin oder des Spenders für die Finanzierung anderer Projekte einsetzen.

Wenn Sie an uns als Organisation spenden, so spenden Sie bitte für "Spenden und helfen". Dann sind wir frei, die Spende da zu verwenden, wo sie aktuell am meisten gebraucht wird.

Ist es auch möglich, eine allgemeine Spende ohne Zweckbindung zu tätigen?

Wenn Sie Ihre Spende nicht fest einem unserer Arbeitsfelder oder Projekte zuordnen möchten, sondern einfach nur sicher gehen wollen, dass es Bedürftigen zugutekommt, dann spenden Sie für den Bereich „Spenden und helfen“. So sind wir flexibel und setzen Ihre Spende da ein, wo Sie im Moment am dringendsten im Erzbistum gebraucht wird.

Personenbezogene Daten

Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. erhebt von Spenderinnen und Spendern sowie von Interessierten solche personenbezogenen Daten, die für die Zwecke der Spendengewinnung und -verwaltung oder für die Bearbeitung von Anfragen erforderlich sind. Für die Zusendung einer Spendenbestätigung benötigen wir zum Beispiel Ihre vollständige Adresse.

Wenn Sie online gespendet haben, werden wir Ihnen keine Spendenbriefe per Post zusenden. 

Wenn Ihre Adresse für unsere Mailings erfasst ist, haben Sie jederzeit das Recht, weitere Zusendungen zu stoppen und der Verwendung Ihrer Adresse zu widersprechen.

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Swift-BIC: BFSWDE33BER

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