Kinderschutz
Handlungsstrategien für den Schutz von Kindern
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Misshandlung und Verwahrlosung ist ein zentrales Anliegen der Caritas. Es wurden inzwischen Handlungsstrategien und Rahmenbedingungen zur Prävention entwickelt und mit Caritas-Einrichtungen, korporativen Mitgliedern und Kooperationspartnern abgestimmt. Die strukturellen Rahmenbedingungen sollen sicherstellen, dass im Umgang von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern mit Schutzbefohlenen das Kindeswohl immer an erster Stelle steht.
Zudem wurden Abläufe implementiert, die gewährleisten, wie im Falle von Grenzüberschreitungen und Verdachtsfällen vorgegangen werden muss. Die Grundsätze des "Erkennens, gemeinsamen Beurteilens und Handelns" zum Kinderschutz sind inzwischen eine Grundlage für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gemeinsam mit kirchlichen Einrichtungen, der Jugendverbandsarbeit, dem Diözesanrat der Katholiken sowie den katholischen Schulen und Hochschulen hat sich der Caritasverband zu einem "katholischen Netzwerk Kinderschutz im Erzbistum Berlin" zusammengeschlossen, um sexuelle Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung in allen Einrichtungen von Kirche und Caritas künftig zu vermeiden.
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Ein Handlungsleitfaden für die Dienste und Einrichtungen der Caritas im Erzbistum Berlin (PDF)
- "Prävention von sexuellem Missbrauch sowie zum Verhalten bei Missbrauchsfällen" - Handlungsempfehlung zur Ergänzung des Leitfadens "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" der Caritas im Erzbistum Berlin (PDF)
- Verfahren bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch Beschäftigte und Verfahren für die Einholung und die Wiedervorlage des erweiterten Führungszeugnisses (nach § 30a BZRG)