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MISSHANDLUNG VORBEUGEN Grundlagen und Rahmen

Prävention und Intervention

Vorbeugender Schutz und kompetente Hilfe gehen bei uns Hand in Hand. Klare, transparente Strukturen, eine hohe Sensibilisierung aller im Verband Tätigen, interne und externe Ansprechpersonen und flächendeckende Schutzkonzepte sind unsere Maßnahmen, um die Menschen zu schützen, die zu uns kommen.

Vorgehen bei Vorfällen oder Verdacht auf sexuellen Übergriff oder sexuellen Missbrauch durch berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeitende

1. Dokumentation

Die Dokumentation des Vorfalls oder des Verdachtes erfolgt zeitnah.

Dazu liegt ein Dokumentationsbogen vor. LINK QM Dokumentationsbogen

 

2. Meldung

Es besteht eine Meldepflicht für alle hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Der Schutz der Betroffenen steht an erster Stelle, die Meldung wird vertraulich behandelt. Die Meldung erfolgt bei einer vom Verband benannten Person meiner Wahl wie zum Beispiel direkte Leitung, übergeordnete Leitung, Vorstand, Stabsstelle Seelsorge, Spiritualität und Ethik, Leitung Personal oder externe Missbrauchsbeauftragte.

Bei Unsicherheit in der Einschätzung ist eine Beratung durch interne oder externe Beratungsstelle einzuholen.

Externe Beratungsstelle
KiZ-Kind im Zentrum e.V.
Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Kinder und ihre Familien
Maxstrasse 3a, 13347 Berlin
(030) 2828077
kiz@ejf.de

Interne Beratungsstelle
Beratung für Opfer sexualisierter Gewalt
Caritas-Regionalzentrum Greifswald'
Bahnhofstrasse 16, 17489 Greifswald
(03834) 7983-199, -123
anonym@caritas-vorpommern.de

 

3. Verfahren wird eingeleitet

Nach Eingang der Meldung bei einer der benannten Personen besteht die Verpflichtung, die Meldung an die Leitung Personal weiterzuleiten. Diese ist verpflichtet, eine Kommission zur Bearbeitung der Meldung einzuberufen.

Die Kommission besteht neben der Leitung Personal aus der/dem unabhängigen Missbrauchsbeauftragten und der Juristin oder dem Juristen. Weitere Personen können dazu berufen werden.

4. Maßnahmen

Die Kommission entscheidet über geeignete Maßnahmen. Die Leitung Personal hat die Pflicht, alle involvierten Personen über die Maßnahmen zu informieren und deren Umsetzung sicherzustellen.

Geeignete Maßnahmen sind u.a.

  • Entscheidung über sofortige Unterbrechung des Kontakts Beschuldigte:r zu betroffener Person
  • Gespräch mit betroffener Person
  • Einbeziehung der Personensorgeberechtigten
  • Einleitung notwendiger Schutzmaßnahme bis zur Aufklärung
  • Anhörung der beschuldigten Person, sofern dadurch Strafverfolgungsbehörden nicht behindert werden
  • Bei tatsächlichen Anhaltspunkten und nach Rücksprache mit betroffener Person erfolgt eine Information an Staatsanwaltschaft durch den/die Prozessverantwortliche:n
  • Prüfung und Einleitung arbeitsrechtlicher und disziplinarischer Maßnahmen
  • Hilfs- und Unterstützungsangebote für betroffene Person, andere involvierte Personen, meldende Person und Einrichtung
  • Einleitung geeigneter Maßnahmen bei ausgeräumten Verdacht (Rehabilitation)

 

5. Verfahrensüberprüfung

Jährlich erfolgt eine Überprüfung des Verfahrens.

Im Jahresbericht des Bereiches Prävention werden eventuelle Änderungen des Verfahrens beschrieben und über die Verteiler an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden weitergeleitet. In den Präventionsschulungen wird das Verfahren erläutert und in den Auffrischungsschulungen alle 5 Jahre wiederholt.

 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage sind die "Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen" sowie die "Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich des Erzbistums Berlin" 

 

Verhaltenskodex zur Gewaltprävention 

  • Wir begegnen Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
  • Wir achten ihre Rechte, ihre Unterschiedlichkeit, Intimität und Individualität.
  • Wir stärken ihre Persönlichkeit.
  • Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind ansprechbar für ihre Themen und Probleme.
  • Wir vertrauen auf ihre Aufrichtigkeit.
  • Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen, insbesondere die Schamgrenzen.
  • Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
  • Wir achten auf unsere eigenen Grenzen und gehen achtsam mit Bildern und Medien um, insbesondere auch bei der Nutzung von mobilen Endgeräten und Internet.
  • Wir sind offen für Feedback und Kritik und betrachten beides als Möglichkeit, die eigene Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.

Ausführliche Informationen

Verhaltenskodex zur Gewaltprävention für Mitarbeitende der Caritas

Fundamental für den Schutz vor Gewalt ist eine klare, selbstverständliche Grundhaltung jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters, um entsprechend unserem christlichen Menschenbild die Begegnung mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in einer Kultur der Achtsamkeit zu gestalten. 

Mit unserem Verhaltenskodex schaffen wir klare und konkrete Regeln der Orientierung aller beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Diese dienen dazu, ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, einen respektvollen Umgang und eine offene Kommunikationskultur sicherzustellen und die Mitarbeitenden vor falschem Verdacht zu schützen. Alle Beteiligte werden damit in ihrem Bewusstsein für die Grenzen zwischen Wohl- und Unwohlsein des Gegenübers sensibilisiert, da uns bekannt ist, dass diese häufig aus Versehen oder mit Absicht überschritten werden und erste Vorwarnungen für Gewalt sein können. Mit dem Verhaltenskodex möchten wir frühzeitig kollegial und fehlerfreundlich interagieren können, und dies ganz im Sinne einer Kultur der Aufrichtigkeit.

Wir sind aufgefordert Grenzverletzungen bewusst wahrzunehmen und ggf. die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen einzuleiten. Alle Beteiligten sind darüber informiert, dass jede gewaltgeprägte Äußerung oder Handlung und jede sexualisierte Handlung in der Beziehung zu Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen disziplinarische und strafrechtliche Folgen hat.
Wir sind aufgefordert, gegen jegliches diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung zu nehmen. Bei Grenzverletzungen, Übergriffen und gewalttätigen Handlungen durch Mitarbeitende oder Anvertraute greifen wir umgehend ein.
Wir sind verpflichtet, Kenntnisse von einem Sachverhalt, der den Verdacht auf sexuellen Missbrauch nahelegt, Vorgesetzten und der Ansprechperson mitzuteilen. Wir kennen die Verfahrenswege bei Verdachtsfällen und die zuständigen Ansprechpersonen in unserer Organisation.

Wir sorgen für Transparenz in unserem beruflichen Handeln, Entscheiden und Kommunizieren und arbeiten mit den Aufsicht führenden Stellen eng zusammen.

Wir setzen die Beteiligungsrechte um und beziehen die uns anvertrauten Menschen und ihre Angehörigen in unsere Arbeit mit ein.

Prävention von sexualisierter Gewalt Schulungsstatistik

Schulungsstatistik

Im Jahr 2024 wurden 59 Veranstaltungen geplant und 44 durchgeführt. Der Tabelle ist die Aufteilung in Formate und Personen zu entnehmen. 517 Personen wurde geschult.

Schulungsstatistik 2024 zum Download

Tabelle mit dem Titel „Schulungsstatistik 2024 – Prävention von sexualisierter Gewalt“. Sie zeigt sieben Schulungsarten, darunter Intensiv-, Basis- und Auffrischungsschulungen

 

  • Missbrauch
  • Information
Henriette Fauth
Henriette Fauth
Unabhängige Missbrauchsbeauftragte des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V.
030 96 06 46 83
030 96 06 46 83
henriette.fauth@posteo.de

Henriette Fauth ist die unabhänige Missbrauchsbeauftragte des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V., nimmt Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Mitarbeiter/innen des Caritasverbandes entgegen.


  • Prävention
  • Information
Kerstin Zimmermann
Kerstin Zimmermann
Präventionsbeauftragte des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V.
030 666 33-11 36
0162 243 76 95
030 666 33-11 36 0162 243 76 95
k.zimmermann@caritas-berlin.de
Residenzstraße 90
13409 Berlin

Unterstützung und Beratung der Dienste und Einrichtungen der Caritas im Erzbistum Berlin bei der Umsetzung der Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt bei Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.

Downloads

PDF | 10 MB

Broschüre Gewaltprävention Erwachsene Caritas und Erzbistum

Arbeitshilfe - Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit schutzbedürftigen oder hilfsbedürftigen Erwachsenen
PDF | 108,6 KB

Interventionsleitlinien

Leitlinien für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in Diensten und Einrichtungen
PDF | 386,7 KB

Partnervereinbarung DCV-UBSKM

Vereinbarung zwischen dem Deutschen Caritasverband und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch
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