Der Bericht befasst sich mit den Beobachtungen bei Abschiebungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (Flughafen BER) der Abschiebungsbeobachterin und den Aktivitäten des FABB. Beobachtet wird der Rückführungsprozess während der Phase des Eintreffens der ausreisepflichtigen Personen am Flughafen bis zur Flugzeugtreppe. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 2.247 Menschen vom Flughafen BER abgeschoben. Es wurden 19 von 33 Sammelabschiebungen und 111 Einzelmaßnahmen beobachtet und dokumentiert. Hauptrückführungsziele bei Sammelabschiebungen waren Moldau, Georgien und Serbien. Trotz der Stellenaufstockung um eine weitere halbe Stelle (0,5) ab Mai 2024 übernahm weiterhin über-wiegend eine Abschiebungsbeobachterin mit einem Stellenanteil von 1,0 die Beobachtung am Flughafen BER. Die zweite Stelle konnte infolge administrativer und persönlicher Umstände im Berichtszeitraum noch besetzt werden konnte.
Diskussionsthemen im FABB waren unter anderem folgende Punkte:
- Das Spannungsverhältnis zwischen dem Kindeswohl und der Straffälligkeit eines Elternteils, das Behörden bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung von Familientrennungen im Rahmen des Abschiebungsvollzugs abwägen
- Kindeswohlrelevante Themen wie nächtliche Abholungen, der Einsatz Minderjähriger als Sprachmittlung im Abschiebungsvollzug sowie der positive Umgang der Bundespolizei mit Kindern
- Problematiken einhergehend mit Abschiebungen nach Vorsprache in einer Behörde (sogenannte Tischfestnahmen)
- Fehlende Sprachmittlung bei vulnerablen ausreisepflichtigen Personen, die in ärztlicher Begleitung per Linienflug abgeschoben wurden
- Der Umgang mit Mobiltelefonen im Abschiebungsvollzug und der telefonische Zugang zum Rechts-beistand
Seit Anfang des Jahres 2014 werden an den Berliner und Brandenburger Flughäfen Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen durch die Abschiebungsbeobachtung begleitet. Die Arbeit besteht aus zwei Kernaufgaben: aus der Beobachtung und aus der Arbeit des zugehörigen Forums. In dem FABB sind neben der Bundespolizei als Vollzugsbehörde, den am Abschiebungsverfahren beteiligten Behörden der Länder Berlin und Brandenburg auch beide großen Kirchen, die Wohlfahrtsverbände, der UN-HCR sowie Amnesty International und Pro Asyl vertreten. Finanziert wird das Projekt von den Ländern Berlin und Brandenburg, der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), dem Erzbistum Berlin sowie dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin. Der Bericht kann im Internet unter www.caritas-berlin.de und www.caritas-brandenburg.de abgerufen werden.
Weitere Informationen: Prof. Barbara John - Telefon: 030 860 01 103 E-Mail: john@paritaet-berlin.de