Berlin - Anlässlich des
Internationalen Tages der Pflegenden am 12. Mai, setzen sich das Diakonische
Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und der Caritasverband für das
Erzbistum Berlin für qualifizierte und gut bezahlte Pflegekräfte ein. Immer
mehr Menschen werden pflege- und hilfsbedürftig. Die Rahmenbedingungen, um
ausreichend Pflegekräfte und Pflegefachkräfte zu gewinnen sind jedoch
mangelhaft. Deshalb fordern Diakonie und Caritas in Berlin eine angemessene
Refinanzierung von Pflegeleistungen durch die Kostenträger.
Im Zuge
der demografischen Entwicklung steigt der Bedarf an Pflegeleistungen kontinuierlich
an. In Berlin gibt es derzeit rund 101.000 Pflegebedürftige. Davon werden
26.200 durch ambulante Pflegedienste und 25.600 Pflegebedürftige in stationären
Pflegeeinrichtungen betreut. Schon heute fehlen hier Pflegekräfte und
Pflegefachkräfte. Das Berufsbild der Pflege und die Arbeits- und Rahmenbedingungen
wird von vielen als wenig attraktiv erlebt. Das Bundeskabinett hat eine Reform
der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, die zwar Verbesserungen für die
Pflegebedürftigen vorsieht, an den Rahmenbedingungen für die Pflegekräfte aber völlig
vorbeigeht. Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und
der Caritasverband für das Erzbistum Berlin fordern deshalb eine Verbesserung
des Personalschlüssels in den
Pflegeeinrichtungen
und eine Anpassung an den gestiegenen Pflege- und Betreuungsbedarf und die
Qualitätsentwicklung. In den ambulanten Diensten muss mehr Zeit für die Pflege,
die hauswirtschaftlichen Hilfen und die Betreuung zur Verfügung gestellt werden.
Aus diesen Gründen müssen die Kostenträger Pflegeleistungen besser finanzieren.
Nur so können die Pflegekräfte, vor allem in der ambulanten Pflege, angemessen bezahlt
werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um ausreichend Pflegekräfte
und Pflegefachkräfte
zu gewinnen und
zu halten. Der Gesetzgeber muss Rahmenbedingungen schaffen, damit die ortübliche
Vergütung nicht unterschritten werden kann. Diese muss deutlich über dem
Mindestlohn liegen. Der Gesetzgeber hat die Pflegekassen und den
Sozialhilfeträger in § 72 Abs. III SGB XI angewiesen, keiner Pflegeeinrichtung
einen Versorgungsvertrag zu geben, die nicht wenigstens die ortsübliche
Arbeitsvergütung an die Pflegekräfte zahlt. Diesen Auftrag haben die
Kostenträger seit der letzten Pflegereform 2008 nicht erfüllt. Die Höhe der
nicht zu unterschreitenden Arbeitsvergütung ist in Berlin bisher nicht festgelegt
und kann daher folgenlos unterschritten werden.
Susanne Kahl-Passoth, Direktorin des Diakonischen Werkes und Ulrike Kostka,
Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin, erklären gemeinsam: „Die
Tarifbindung in der Pflege muss gestärkt werden. Konkurrenz muss in der Pflege
ein Wettbewerb um die bessere Qualität und die besseren Konzepte für die
Pflegebedürftigen sein. Der aktuelle reine Preiswettbewerb hingegen führt zu immer
niedrigeren Vergütungen und zu einer zunehmenden Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen für viele Pflegekräfte. Das gefährdet die Zukunft der
Pflege“. Kahl-Passoth und Kostka danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
zum Internationalen Tag der Pflegenden für ihren engagierten Einsatz, den sie
trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen auf hohem Niveau erbringen.
Die Pflegeberufe bieten die Möglichkeiten,
Menschen in existenziellen Lebenssituationen zu begleiten und dabei seine ganze
Persönlichkeit einzubringen. Die Bezahlung muss deshalb dieser anspruchsvollen
Tätigkeit und der damit verbundenen Verantwortung gerecht werden.
Weitere Informationen:
Thomas Gleißner - Tel: (030) 666 33 – 1502 sowie
Christiane Lehmacher-Dubberke - Tel:
(030) 82 09 71 40