"Das Urteil ist ein Erfolg für den Lebensschutz. Schwangere Frauen müssen die Möglichkeit haben, eine Beratung zu wählen, die für das Leben eintritt.", so Ulrike Kostka, Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin. "Die Entscheidung des Gerichts stellt eine Würdigung des sozialen Engagements der katholischen Kirche im Land Brandenburg dar und stellt fest, dass weltanschauliche Vielfalt in unserer Gesellschaft von grundlegender Bedeutung ist ", erklärt Kostka. Im Ergebnis muss das Land nun die rechtswidrig vorenthaltenen Fördermittel für die Jahre 2007 bis 2015 an die Caritasverbände nachzahlen. Hier sehen Sie die aktuelle Berichterstattung von ZDF heute.
In einem vorangegangenen Gerichtsverfahren wurden dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin und dem Caritasverband für die Diözese Görlitz die Fördermittel für die Jahre 2001 bis 2006 für die Arbeit ihrer Beratungsstellen zugesprochen. Daraufhin hat das Land ein eigenes Ausführungsgesetz beschlossen und dies als rechtliche Grundlage genutzt, um die Caritas-Beratungsstellen ab 2007 erneut von der Förderung auszuschließen. Gegen dieses Gesetz und die Auslegung zum Nachteil des katholischen Beratungsangebotes haben sich die Caritasverbände zur Wehr gesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in der dritten Instanz die Auffassung der Caritasverbände bestätigt und die Finanzierung der Beratung für Schwangere gesichert.
Der Rechtsstreit entstand, nachdem die deutschen katholischen Bischöfe 1999 beschlossen hatten, die Beteiligung am staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beenden. Seitdem stellen die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen keine Beratungsscheine mehr aus, die zum straffreien Schwangerschaftsabbruch genutzt werden können. Nach Auffassung des Landes Brandenburg verloren die Beratungsstellen der Caritas hierdurch ihre Förderberechtigung. Die Caritas setzte ihre Beratung für hilfesuchende werdende Mütter und deren ungeborene Kinder aber unvermindert fort. Daher sahen die Caritasverbände die Grundlage zur staatlichen Förderung weiterhin als gegeben an.
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