Betreuungsverein
der Caritas informiert über Betreuungsrecht
BERLIN
– Der Betreuungsverein des
Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. in Friedrichshain bietet eine
Informationsveranstaltung zum Thema:
Betreuungsrecht
Zustimmungspflichtige Handlungen eines Betreuers
seitens des Gerichtes
Montag, 27. November
2006, 17.30 Uhr – bis 19.00 Uhr
Wilhelm-Stolze-Straße
18, 10249 Berlin
Referentinnen:
Richterin Frau Hartmann-Koch,
Rechtspflegerin
Kropp
vom Amtsgericht Wedding
Nicht jedes
Handeln des Betreuers kann ohne Zustimmung des Gerichtes ausgeführt werden. Richterin
Hartmann-Koch und Rechtspflegerin
Kropp
erläutern die
praktische Vorgehensweise zustimmungspflichtiger Handlungen.
Um Anmeldung wird gebeten unter: (0
30) 46 79 37-20
Menschen,
die nicht mehr in vollem Umfang für sich selbst sorgen können, werden
rechtlich von ihren Betreuern vertreten. Oft sind Angehörige vom Gericht zu
rechtlichen Betreuern für Partner oder Eltern bestellt, kennen sich aber mit
den rechtlichen Verpflichtungen nicht aus.
In den
Betreuungsvereinen der Caritas kann man sich nach telefonischer Anfrage oder zu
den offenen Sprechstunden kostenlos Rat holen. Regelmäßig veranstalten die
Betreuungsvereine auch kostenlose Fortbildungen für diese Betreuer.
Nähere Informationen:
Betreuungsverein
Beratungsstelle für ehrenamtliche Betreuer/innen
Friedrichshain
Kreuzberg
Wilhelm-Stolze-Straße
18, 10249 Berlin
Claudia
Wiedow
Telefon: (0 30) 46
79 37-20
Fax:
(0 30) 46 79 37-22
Handy:
(01 77) 6 82 14 88
c.wiedow@caritas-berlin.de
www.caritas-berlin.de