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Sozialcourage Gut zu wissen

Fakten zur Strafjustiz

Die Welt der Strafgerichtsbarkeit und des Justizvollzugs kennen viele nur bruchstückhaft aus Film und Fernsehen – hier ein Überblick über die wesentlichsten Fakten zur deutschen Strafjustiz.

Was ist Haft?

Eine Freiheitsstrafe, um eine Straftat zu sühnen. Sie muss durch ein staatliches Gericht verhängt werden. Die Strafe besteht im Wesentlichen darin, dass die sogenannte "Freiheit der Person" entzogen wird: das Grundrecht, zu gehen, wohin man will. Dauern kann sie zwischen sechs Monaten und 15 Jahren bei zeitlicher Begrenzung. Für schlimmste Verbrechen gibt es auch wirklich lebenslange Freiheitsstrafe.

Wie viele sind in Haft?

Am 31. März 2016 gab es in Deutschland 50.858 Strafgefangene und 540 Sicherungsverwahrte. Lebenslange Haft: 2403; fünf bis fünfzehn Jahre Haft: 3840; ein bis fünf Jahre Haft: 21.594; bis ein Jahr Haft: 16.799. Bis drei Monate: 6222. Heranwachsende: 2027, Jugendliche: 399. Weibliche Erwachsene: 3125.

Was ist Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft, auch U-Haft, ist eine Ermittlungsmaßnahme in Zusammenhang mit einer Straftat. Sie kann nur durch einen Richter per Haftbefehl angeordnet werden. Diese Art der Inhaftierung soll Flucht(gefahr) und Verdunklung (das Beiseiteschaffen von Beweismitteln durch den Verdächtigten) sowie Wiederholungstaten verhindern. U-Haft ist zeitlich befristet. Angeordnet wird sie bei schweren Straftaten. Bei leichteren Delikten kann eine Kaution als Sicherheitsleistung, also eine festgelegte Geldsumme ausreichen sowie die Pflicht, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden.

Was heißt Bewährung?

Eine Freiheitsstrafe kann auch von vornherein zur Bewährung ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass der Verurteilte nicht ins Gefängnis muss. Er hat sich jedoch für die Dauer von zwei bis maximal fünf Jahren straffrei zu verhalten und muss bestimmte Auflagen wie Schadenswiedergutmachung und Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer erfüllen. Verstößt der Verurteilte gegen diese Bewährungsauflagen, kann die Bewährung widerrufen werden und die Freiheitsstrafe muss in ihrer vollen Länge verbüßt werden.

Bewährung ist nur bei Freiheitsstrafen bis zur Dauer von zwei Jahren möglich und wird nur gewährt, wenn zum Zeitpunkt des Urteils erwartet werden kann, dass der Täter sich künftig korrekt verhält.

Es gibt auch Geldstrafen

Geldstrafen werden bei Eigentumsdelikten wie Schwarzfahren, Diebstahl oder Steuerhinterziehung verhängt. Sinn der Geldstrafe war ursprünglich die Wiedergutmachung. Geldstrafen werden nach Tagessätzen bezogen auf das Einkommen des Verurteilten bemessen. Ratenzahlung ist möglich. Der Verurteilte kann beantragen, die Geldstrafe durch freie Arbeit zu tilgen, auch "Sozialstunden" genannt. Dazu muss er seine Zahlungsunfähigkeit nachweisen. Wenn ein Verurteilter eine Geldstrafe nicht bezahlt und freie Arbeit nicht genehmigt bekommt, muss er doch ins Gefängnis.

Wie viel verdient man in Haft?

Die Gefangenengewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO) hatte 2015 nach eigenen Angaben rund 700 Mitglieder. Sie setzt sich ein für die Gewährung von Mindestlohn und von Kranken- und Renten- versicherungsbeiträgen für die hinter Gittern geleistete Arbeitszeit. Nach ihren Aussagen verdienen viele Gefangene, die arbeiten, weniger als zehn Euro am Tag: www.ggbo.de

Autor/in:

  • Dr. Bernhard Seiterich
Sozialcourage Ausgabe Sozialcourage, 04/2018: caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Sozialcourage Ehrenamtliche Besuche

Gehe in das Gefängnis

Pressemitteilung

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