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Spreepaten Auf den Weg bringen

Patenschaften

Junge Geflüchtete stehen vor den gleichen Herausforderungen wie andere Jugendliche. Sie beenden die Schule, versuchen ins Berufsleben zu starten und sich ein eigenes Leben aufzubauen. Dieser Weg ist schwierig, und er wird noch schwieriger, wenn man sich alleine in einem fremden Land zurechtfinden muss.

Können Sie sich vorstellen einen jungen Geflüchteten auf diesem Weg ein Stück zu begleiten? Oder unterstützen Sie vielleicht schon jemanden und haben selbst Fragen? Dann werden Sie Spreepate!

Ihr Engagement

Als Spreepate sind Sie Ansprechpartner*In und Vertrauensperson für einen jungen Menschen mit Fluchterfahrung. Sie unterstützen und begleiten einen jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren auf dem Weg zum Erwachsenwerden. Jedes "Tandem" ist dabei anders und doch haben die meisten ähnliche Fragen:

  • Wie gelingt der Übergang von Schule in Ausbildung?
  • Wie läuft das mit der Aufenthaltssicherung?
  • Wie geht das mit den Behörden in Deutschland?
  • Wie findet man eine Wohnung in Berlin?
  • Wo gibt es tolle Freizeitangebote, die wenig kosten?

Auch Paten können - und müssen - nicht alles wissen!

Unser Angebot

In Schulungen, Workshops, Netzwerktreffen und Einzelfallberatungen unterstützen wir Sie auf ihrem Weg als Pate. Wir sind ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um ihre Patenschaft.

Möchten Sie helfen, haben jedoch noch keinen Kontakt zu einem Geflüchteten? Kein Problem!
In einem erprobten Verfahren vermitteln wir passende Patenschaften, von denen beide Seiten profitieren.
Wir möchten, dass ihre Patenschaft ein Erfolg wird!

Informationen für Paten

Ausbildung

Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung

Je nach erreichtem Abschluss gibt es in Berlin verschiedene Wege in Ausbildung und Beruf. Selbst ohne erreichten Schulabschluss gibt es Wege erfolgreich in einen Job zu starten. Es besteht immer die Möglichkeit eine Ausbildung zu beginnen, selbst ohne Schulabschluss, jedoch sind die meisten ausbildenden Betriebe sehr daran interessiert, dass die Azubis einen Abschluss erreicht haben, bevor Sie eine Ausbildung starten.
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme einer Ausbildung ggf. durch bestimmte Aufenthaltstitel beschränkt ist. Bitte lassen Sie sich vorher unbedingt beraten. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Wege ist eine individuelle Beratung unbedingt zu empfehlen.

Möglichkeiten ohne Schulabschluss:
Mit dem Ziel einer Ausbildung:
1.    Betriebliche (duale) Ausbildung
2.    Betriebsnahe (duale) Ausbildung
3.    Berliner Ausbildungsmodell (BAM)
4.    Sonderformen der Berufsausbildung für Jugendliche mit Förderbedarfen

Mit dem Ziel sich auf eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit vorzubereiten:
1.    Einstiegsqualifizierung (EQ)
2.    Integrierte Berufsausbildung (IBA)
3.    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB/BvB Reha)
4.    Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst (FSJ/FÖJ/BFD)
5.    Ausbildung in Sicht (AiS)
6.    Berufsqualifizierender Lehrgang (BQL) Achtung! Läuft aus!
7.    Sonderformen des Jugendamtes oder Angebote von Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Mit dem Ziel die (erweiterte) Berufsbildungsreife (BBR/eBBR) oder den mittleren Schulabschluss (MSA) zu erreichen:
1.    Integrierte Berufsausbildung (IBA)
2.    Berufsqualifizierender Lehrgang (BQL) Achtung! Läuft aus!
3.    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB/BvB Reha)
4.    Ausbildung in Sicht (AiS)
5.    Sonderformen des Jugendamtes


Möglichkeiten mit der Berufsbildungsreife (BBR):

Mit dem Ziel einer Ausbildung:
1.    Betriebliche (duale) Ausbildung
2.    Betriebsnahe (duale) Ausbildung
3.    Berliner Ausbildungsmodell (BAM)
4.    Mehrjährige Berufsfachschule (BFS)
5.    Sonderformen der Berufsausbildung für Jugendliche mit Förderbedarfen

Mit dem Ziel sich auf eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit vorzubereiten:
1.    Einstiegsqualifizierung (EQ)
2.    Integrierte Berufsausbildung (IBA)
3.    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB/BvB Reha)
4.    Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst (FSJ/FÖJ/BFD)
5.    Ausbildung in Sicht (AiS)
6.    Berufsqualifizierender Lehrgang (BQL) Achtung! Läuft aus!
7.    Sonderformen des Jugendamtes oder Angebote von Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Mit dem Ziel die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) oder den mittleren Schulabschluss (MSA) zu erreichen:
1.    Integrierte Berufsausbildung (IBA)
2.    Berufsqualifizierender Lehrgang (BQL) Achtung! Läuft aus!
3.    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB/BvB Reha)
4.    Ausbildung in Sicht (AiS)
5.    Sonderformen des Jugendamtes

Möglichkeiten mit der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR):
Mit dem Ziel einer Ausbildung:
1.    Betriebliche (duale) Ausbildung
2.    Betriebsnahe (duale) Ausbildung
3.    Berliner Ausbildungsmodell (BAM)
4.    Mehrjährige Berufsfachschule (BFS)
5.    Sonderformen der Berufsausbildung für Jugendliche mit Förderbedarfen

Mit dem Ziel sich auf eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit vorzubereiten:
1.    Einstiegsqualifizierung (EQ)
2.    Integrierte Berufsausbildung (IBA)
3.    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB/BvB Reha)
4.    Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst (FSJ/FÖJ/BFD)
5.    Ausbildung in Sicht (AiS)
6.    Einjährige Berufsfachschule (BFS)
7.    Sonderformen des Jugendamtes oder Angebote von Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Mit dem Ziel den mittleren Schulabschluss (MSA) zu erreichen:
1.     Integrierte Berufsausbildung (IBA)
2.    Einjährige Berufsfachschule (BFS)
3.    Ausbildung in Sicht (AiS)
4.    Sonderformen des Jugendamtes

Möglichkeiten mit mittlerem Schulabschluss (MSA):
Mit dem Ziel einer Ausbildung:
1.    Betriebliche (duale) Ausbildung
2.    Betriebsnahe (duale) Ausbildung
3.    Berliner Ausbildungsmodell (BAM)
4.    Mehrjährige Berufsfachschule (BFS)
5.    Sonderformen der Berufsausbildung für Jugendliche mit Förderbedarfen

Mit dem Ziel sich auf eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit vorzubereiten:
1.    Einstiegsqualifizierung (EQ)
2.    Integrierte Berufsausbildung (IBA)
3.    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB/BvB Reha)
4.    Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst (FSJ/FÖJ/BFD)
5.    Ausbildung in Sicht (AiS)
6.    Einjährige Berufsfachschule (BFS)
7.    Sonderformen des Jugendamtes oder Angebote von Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Mit dem Ziel eine Studienbefähigung zu erhalten:
1.    Berufliches Gymnasium (Gymnasiale Oberstufe an den OSZs) (bGym)
2.    Berufsoberschule (BOS)
3.    Fachoberschule (FOS)

Übersicht der Angebote (alphabetisch sortiert):

Angebote von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen: Erprobung in verschiedenen Berufsfeldern, danach Übergang in den Arbeitsbereich der Werkstätten bzw. Kooperationsbetriebe.

Ausbildung in Sicht (AiS): In der Regel sechsmonatige Maßnahme bei einem Träger, in der Sprachförderung, eine Kompetenzfeststellung und Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz angeboten wird.

Berliner Ausbildungsmodell (BAM): Für einige Berufe wird das Berliner Ausbildungsmodell angeboten, in dem ein Teil der fachlichen Qualifikationen in der Schule erfolgt und binnen eines Jahres ein Betrieb gefunden werden soll, der den Jugendlichen in eine reguläre Ausbildung übernimmt. Man erhält eine Teilqualifikation im Ausbildungsberuf und kann anschließend im Betrieb seinen Abschluss machen.

Berufliches Gymnasium (bGym): Lernort ist ein OSZ. Ziel ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

Berufsoberschule (BOS): Lernort ist ein OSZ. Ziel ist der Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife.

Berufsqualifizierender Lehrgang (BQL): Grundbildung in einem Berufsfeld und Möglichkeit die BBR oder die eBBR zu erlangen. Lernort ist ein OSZ. Läuft aus!

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB/BvB Reha):  Bei einem Bildungsdienstleister durchgeführte Maßnahme mit Eignungsanalyse, Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen, Praktikum im Betrieb. Ziel ist die Erprobung in verschiedenen Berufsfeldern und betriebliche Praxiserfahrung. In einer externen Prüfung kann ggf. der BBR erreicht werden. Wenn ein entsprechender Antrag bewilligt wurde auch Teilnahme am rehabilitationspädagogischen Zweig der Maßnahme (BVB Reha).

Betriebliche (duale) Ausbildung: Die bekannteste Form der Ausbildung. Man arbeitet im Betrieb (praktischer Teil) und besucht ein OSZ (schulischer Teil). Abschluss im erlernten Beruf, ggf. allgemeinbildender Schulabschluss.

Betriebsnahe (duale) Ausbildung: Nach Zustimmung der Jugendberufsagentur schließt man einen Vertrag mit einem Bildungsdienstleister. Anschließend lernt man bei dem Dienstleister, einem Unternehmen und einem OSZ. Abschluss im erlernten Beruf und ggf. allgemeinbildender Schulabschluss.

Einjährige Berufsfachschule (BFS): Grundbildung in einem Berufsfeld. Ziel kann der Erwerb von Qualifizierungsbausteinen oder des MSA sein.

Einstiegsqualifizierung (EQ): Eine Einstiegsqualifizierung ist eine Art Langzeitpraktikum (meist sechs bis zwölf Monate), in der man erste Erfahrungen im Betrieb sammeln kann und im OSZ lernt. Ziel ist die Übernahme in eine reguläre Ausbildung. Man erhält betriebliche Praxiserfahrung und eine Grundbildung im entsprechenden Beruf.

Fachoberschule (FOS): Lernort ist ein OSZ und Unternehmen in Form von Praktika. Ziel ist der Erwerb der Fachhochschulreife und betriebliche Praxiserfahrung.

Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst (FSJ/FÖJ/BFD): Bewerbung und freiwillige Mitarbeit bei einem Träger der Freiwilligendienste. Ziel: Berufspraktische Erfahrungen sammeln.

Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA): Grundbildung in einem Berufsfeld und Möglichkeit einen MSA, die BBR oder die eBBR zu erlangen. Lernort ist ein OSZ.

Mehrjährige Berufsfachschule (BFS): Ausbildung an einem OSZ in bestimmten Berufen. Ziel ist die Abschlussprüfung in dem entsprechenden Beruf.

Sonderformen der Berufsausbildung für Jugendliche mit Förderbedarfen: Es gibt unterschiedliche Angebote, bei denen Jugendliche mit Förderbedarfen Unterstützung während der Ausbildung erhalten. Ziel ist der Ausbildungsabschluss.

Sonderformen des Jugendamtes: verschiedene Angebote mit dem Ziel der Befähigung zur selbständigen Lebensführung und (berufs)qualifizierenden Schwerpunkten: Berufsorientierung, Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, Erwerb der Grundbildung, Verbesserung der Schulbildung und Erwerb von Schulabschlüssen.

Wichtige Ansprechpartner:
Jugendberufsagentur
Handwerkskammer

Schule

Jedes Kind und jeder Jugendliche, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin hat, unterliegt der 10-jährigen Schulpflicht. Dabei werden die (angenommenen) Schulbesuchsjahre im Herkunftsland von der Schulbehörde angerechnet. Das Alter des Jugendlichen ist aber unerheblich. In der Praxis ist es leider vorgekommen, dass älteren Jugendlichen der Schulbesuch verweigert wurde. Das ist nicht rechtens. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an eine rechtliche Beratung.

In der Regel besucht der junge Geflüchtete zunächst eine Willkommensklasse. Ziel der Willkommensklasse ist der basale Spracherwerb (A1-A2 GER) und die Integration in die Regelschule.

Regelschulen in Berlin
•    Grundschulen (Klasse 1-6)
•    Sekundarschulen (Klasse 7-10)
•    Integrierte Sekundarschulen "ISS" (Klasse 7-12/13)
•    Gymnasien (Klasse 7-12)
•    Oberstufenzentren "OSZ" (Klasse 11-13)

Im Anschluss an die Willkommensklasse ergeben sich für den jungen Geflüchteten verschiedene Anschlussmöglichkeiten, die abhängig vom Sprachstand und Alter des Jugendlichen sind.
Unter 16jährige besuchen typischerweise den Regelunterricht der Schule und bereiten sich mit allen anderen Schülern auf ihren angestrebten Abschluss vor.

Nach der Willkommensklasse gibt es die Möglichkeit eines Nachteilausgleiches. So können z.B. Deutschnoten bei der Empfehlung für eine Schulform unberücksichtigt bleiben oder es kann mehr Zeit bei den Prüfungen eingeräumt werden.

Ab einem Alter von 16 Jahren stehen dem Jugendlichen unterschiedliche Wege offen. Viele Jugendliche haben in der Vergangenheit ihren berufsqualifizierenden Lehrgang "BQL" absolviert. Zum Schuljahr 2019/20 wird der BQL abgeschafft. An seine Stelle tritt die (sich bereits im Versuch befindliche) integrierte Berufsausbildungsvorbereitung "IBA". Im Gegensatz zum BQL ist bei der IBA , neben dem Erwerb der Berufsbildungsreife "BBR", der erweiterten Berufsbildungsreife "eBBR" auch der Erwerb des mittleren Schulabschlusses "MSA" möglich. Bei entsprechenden Leistungen sind selbstverständlich auch höhere Abschlüsse im Anschluss möglich. Diese finden in aller Regel auf der integrierten Sekundarschule oder einem Oberstufenzentrum statt.
Die Oberstufenzentren bieten diverse Möglichkeiten. Neben der Erlangung aller schulischen Abschlüsse, kann hier auch eine duale oder schulische Ausbildung absolviert werden. Darüber hinaus finden an den OSZs auch ausbildungsvorbereitende Kurse statt. Jedes OSZ hat einen thematischen Schwerpunkt, z.B. Gesundheit, Technik oder Sozialwesen. Hierfür kann man sich in den bezirklichen Jugendberufsagenturen beraten lassen oder Beratung direkt in seiner Schule konsultieren.

Sollte die Schulpflicht erfüllt sein, der Jugendliche aber nach der Willkommensklasse kein Sprachniveau erreicht haben, das ihn zum Besuch der IBA befähigt, stehen ihm, neben der Fortführung der Willkommensklasse, weitere Kursformate zur Verbesserung der deutschen Sprache oder zur Vertiefung der Praxiserfahrung offen. Sinnvolle Ansprechpartner sind in allen Fällen die Beratungskräfte der Jugendberufsagenturen oder Sie vereinbaren einen Beratungstermin bei uns im Caritas Vormundschaftsverein.


Wichtige Ansprechpartner

Senatsverwaltung
Jugendberufsagenturen


Studium

Wenn eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben wurde (oder ein entsprechender ausländischer Abschluss anerkannt), gibt es die Möglichkeit ein Studium aufzunehmen.

Zulassungsbeschränkungen
In aller Regel verlangen die Universitäten ein Sprachstandniveau C1 nach dem GER (gemeinsamen europäischen Referenzrahmen). Daneben gibt es für einige Fächer auch noch die Möglichkeit ein Studium auf Englisch zu absolvieren.
Für beliebte Fächer gilt häufig ein Numerus Clausus "NC". Um einen Studienplatz in einem dieser Fächer zu erhalten, muss man sich bewerben. Dieser kann örtlich gebunden sein (d.h. es kann sein, dass ein Studienplatz in Berlin nur über ein Bewerbungsverfahren, an einer anderen Hochschule aber ohne Bewerbungsverfahren erhalten werden kann). Es gibt aber auch bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge. Die Hochschulrektorenkonferenz hat eine Website eingerichtet, auf der man sich einen schnellen Überblick verschaffen kann.

Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde darf kein Studierverbot mehr verhängen. Dies gilt auch für Geflüchtete mit einer Duldung. Sollte ein Studienplatz in einem anderen Bundesland gefunden worden sein, muss man aber ggf. die Aufhebung der Wohnsitzauflage beantragen. Weiterführende Beratung erhalten Sie bei der Studienberatung, dem deutschen akademischen Austauschdienst oder Sie vereinbaren einen Termin bei uns im Caritas Vormundschaftsverein.

Wichtige Ansprechpartner
Senatsverwaltung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Überblick über Studiengänge

 

Arbeit

Arbeit
In Deutschland gibt es sehr viele verschiedene Formen von Jobs und Arbeit. Bevor man als Geflüchteter eine Arbeit antritt, sollte man sich aber auf jeden Fall rückversichern, dass man überhaupt, und ggf. in diesem Job arbeiten darf. Dies ist abhängig vom Aufenthaltsstatus.
Übrigens: Nur, weil im Aufenthaltspapier "Beschäftigung nicht gestattet" steht, heißt das noch lang nicht, dass man nicht arbeiten darf. Oft muss man nur einen Antrag bei der Ausländerbehörde und ggf. bei der Agentur für Arbeit stellen und dann darf man arbeiten.  Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall hierzu immer beraten.
In Deutschland gibt es seit 2015 den Mindestlohn. Er beträgt seit 2017 8,84€/Stunde und darf nicht unterschritten werden. Daneben gibt es noch weitere Branchenmindestlöhne, die im jeweiligen Tarifvertrag festgesetzt sind.
Neben der Unterteilung in selbständige und nicht-selbständige Arbeit findet in Deutschland eine erste grobe Unterscheidung über die Sozialversicherungspflicht statt. Dieser Artikel beschäftigt sich mit nicht-selbständiger Arbeit, also einem Angestelltenverhältnis. Bitte beachten Sie, dass ggf. eine Sozialversicherungsnummer beantragt werden muss.

Minijob
Ein Minijob ist ein Job, bei dem man bis zu 450€/Monat verdient oder in dem man nur kurzfristig (d.h. nicht mehr als 70 Tage/Jahr) arbeitet. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei der Minijobzentrale anmelden und zahlt eine pauschale Abgabe an die Rentenversicherung. Man ist über diesen Job nicht krankenversichert. Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung wenn man krank wird und auf bezahlten Urlaub. Arbeitnehmer müssen bei der Besteuerung im Prinzip nichts weiter beachten.

Midijob
Ab einem monatlichen Verdienst von 450,01€ bis 850€ spricht man von einem Midijob oder Beschäftigung in der Gleitzone. In diesem Beschäftigungsverhältnis ist man sozialversicherungspflichtig, allerdings zu einem reduzierten Satz. Das heißt auch, dass man durch diese Art der Beschäftigung Krankenversicherungsschutz erwirbt.

Sozialversicherungspflichtiger Job
Wenn man mehr als 850€ verdient ist man voll sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

Arbeit auf Abruf
Bei der Arbeit auf Abruf gibt es keinen festgelegten Arbeitsplan, man arbeitet dann, wenn man gebraucht wird. Aber auch hier gibt es Rechte, die man kennen sollte. Der Arbeitgeber muss einen mindestens vier Tage im Voraus über seinen Einsatz informieren und mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden/Arbeitstag beschäftigen. Gibt es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gilt, dass man min. 10 Stunden/Woche bezahlt bekommt.

Aufwandsentschädigungen
Ist man gelegentlich für öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Träger tätig und erhält dafür ein Honorar, so kann die Übungsleiterpauschale greifen. Die Grenze liegt bei 2400€/Jahr. Die Ehrenamtspauschale liegt bei 720€/Jahr. Auf beide Pauschalen sind keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Leih- und Zeitarbeit
Als Leih- oder Zeitarbeiter ist man bei einer verleihenden Firma angestellt, arbeitet aber in unterschiedlichen Firmen auf Abruf. Grundsätzlich hat man aber dieselben Rechte wie jede/r andere Arbeitnehmer*in auch, d.h. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Sollte einen der verleihende Betrieb nicht beschäftigen können, hat man trotzdem ein Anrecht auf Bezahlung.

Saisonarbeit
Zeitlich begrenzte Arbeit, die typischerweise jedes Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt anfällt. Im Gegensatz zu anderen Jobs sind hier immer wieder befristete Verträge zulässig.

Kombination mehrerer Jobs
Bei der Kombination mehrerer Jobs gilt: Für die Steuer ist die Gesamtsumme entscheidend. Für jeden Freibetrag und jede Einkommensgrenze müssen alle Einkünfte (also auch Bafög, Wohngeld etc.) zusammengerechnet werden. Dies betrifft alle Einkünfte außer der Übungsleiterpauschale. Zu beachten ist, dass die Arbeitgeber über die anderen Jobs zu informieren sind. Meistens ist das kein Problem.

Praktikum
Ein Praktikum (auch: Arbeitserprobung) ersetzt keinen regulären Arbeitsplatz. Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber im Praktikanten eine kostenlose Arbeitskraft sehen. Ziel eines Praktikums soll es sein den Beruf kennenzulernen und nicht voll mitzuarbeiten. Das heißt natürlich nicht, dass man nicht auf den Chef hören muss, wenn er einen bittet einfache Tätigkeiten auszuführen. Außerhalb von Schul- und Studienpraktika müssen solche Praktika eigentlich auch vergütet werden. Auch hier gilt der Mindestlohn von 8,84€.

Wenn das Geld trotzdem nicht reicht:
Sollte das Geld trotz Arbeit nicht reichen, gibt es die Möglichkeit zusätzlich Leistungen nach dem SGB II zu beantragen. Bitte lassen Sie sich beraten.


Wichtige Ansprechpartner:

LABO
Agentur für Arbeit
Jobcenter

Übergang in die Volljährigkeit

Übergang in die Volljährigkeit
Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres tritt nicht nur die Volljährigkeit ein. Der Vormund wird im Zuge der Geschäftsfähigkeit entlassen, die Jugendhilfe wechselt von einer Muss-Leistung im Sinne des Kinderschutzes zu einer Soll, bzw. Kann-Leistung. Um Sie auf diesen Umbruch gut vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen 3 Monate vor Volljährigkeit an einer Übergangsberatung teilzunehmen. Hierfür können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen.

Jugendhilfe
Die Jugendlichen haben die Möglichkeit auch über das 18. Lebensjahr hinaus Jugendhilfe zu beantragen. Dies kann formlos mit Bezug auf den §41 SGB VIII geschehen. I.d.R. soll die Hilfe dann bis zum 21. Lebensjahr fortgeführt werden. Sollte das Jugendamt diesem Antrag ablehnen, haben Sie das Recht binnen einen Monats Widerspruch dagegen einzulegen. Für fachliche Unterstützung stehen wir Ihnen gern im Rahmen des Spreepatenprojekts zur Verfügung.

Leistungen außerhalb der Jugendhilfe
Sollten der Jugendliche oder das Jugendamt die Hilfe mit dem 18. Lebensjahr beenden, so hat dieser die Möglichkeit je nach Aufenthaltsstatus weiter Hilfen zu beantragen. Die folgende Tabelle schlüsselt Ihnen kurz auf, wann welche Leistungen beantragt werden können und welche Wohnform hieraus resultiert:

Büma/Aufenthaltsgestattung Asylbewerberlesitungsgesetz beim LAF
Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete
 Aufenthaltsstatus  Jobcenterleistungen im zuständigen Jobcenter (Geburtsdatenregelung)
 Eigener Wohnraum oder Wohnungslosenhilfe


Möglichkeit der rechtlichen Betreuung

Wenn ihr Mündel auch nach dem 18. Lebensjahr aufgrund bspw. aufgrund einer Behinderung, schweren psychischen Erkrankung nicht verfahrensfähig scheint, gibt es die Möglichkeit auf Antrag eine rechtliche Betreuung zu installieren. Dem folgt dann durch eine engmaschige Überprüfung und einem Gerichtsverfahren in dem einzelne Aspekte der Handlungsfähigkeit, wie die Vermögenssorge eingeschränkt und an einen gesetzlichen Betreuer übergeben werden können. Hierfür empfehlen wir Ihnen eine Beratung in einem Betreuungsverein, da diese Aufgabe auch ehrenamtlich übernommen werden kann.

Prävention an Schulen gegen religiös bedingtes Mobbing

Respekt Coaches - Prävention an Schulen gegen Gewalt und Mobbing

Was ist das Ziel?

Der Alltag junger Menschen spielt sich in der Schule ab. Daher ist Schule der zentrale Ort gelingender Präventionsarbeit. Die "Respekt Coaches" möchten Schülerinnen und Schüler vor Radikalisierung schützen, sie gegen religiös bedingtes Mobbing und Extremismus stark machen, sie in ihrer Rolle als demokratische Bürgerinnen und Bürger stärken und stabilisieren sowie Toleranz üben.

Wer kann mitmachen?

Alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen können an dem Programm teilnehmen. Die Berliner "Respekt Coaches" sind in folgenden Bezirken tätig:

  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Lichtenberg
  • Pankow
  • Steglitz-Zehlendorf

Die "Respekt Coaches" stehen als Ansprechpersonen für diese Bezirke zur Verfügung.

Was bringt das?

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer werden sicherer im Umgang mit an der Schule relevanten Themenbereichen, u.a. Förderung von Toleranz, Demokratieverständnis und interkulturellem Dialog, Diversität, Grundgesetz und Wertebildung, interreligiöser Dialog, Frauenbilder im Islam, Homophobie, Ehre, Flucht und Migration.

Was wird gemacht?

An den betroffenen Schulen werden gemeinsam mit den Lehrkräften Präventionskonzepte entwickelt und umgesetzt. Diese tragen dazu bei, dass Gewalt, Radikalisierung und Islamismus, Rassismus und Extremismus unter Schülern und in den Klassen vermieden werden. Die "Respekt Coaches" bieten Workshops und Exkursionen zu Gedenkstätten und Museen, Schulprojekttage, Partnerschaftsprojekte, Anti-Mobbing-Workshops und vieles mehr. Insofern unterstützen wir Sie bei der Schulentwicklung, bei der Verbesserung des Schulklimas und der Radikalisierungsprävention.

Zum Projekt

Die "Respekt Coaches" setzen an ihren Kooperationsschulen die Gruppenangebote um und stehen als Ansprechpersonen für die Schulverwaltung, die Schulpsychologie, das Jugendamt, den/die Integrationsbeauftragte/n sowie die Träger der politischen Bildung und der Radikalisierungsprävention in den oben genannten Bezirken zur Verfügung. Die Jugendmigrationsdienste (JMD) setzen das Programm vor Ort mit den Schulen um. Die Träger der politischen Bildung und der Radikalisierungsprävention sind wichtige Partner der Jugendmigrationsdienste.

Die "Respekt Coaches" sind auch in Brandenburg und Vorpommern tätig.

Gesetzliche Vertretung

Vormundschaften

Immer in Ihrem Sinne

Betreuungsverein

Rechtliche Informationen

Beratung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

  • Kontakt
Spreepaten
Caritas-Vormundschaftsverein Berlin
Thaerstraße 30D
10249 Berlin
030 26 398 09 36
030 26 398 09 36
vormundschaftsverein@caritas-berlin.de
  • Ansprechpartnerin
Vera Lanvers
030 263 980 - 934
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v.lanvers@caritas-berlin.de

Informationen als PDF

PDF | 1,4 MB

Flyer Spreepaten: Patenschaften für junge Geflüchtete

Gefördert durch:

 Logo Jugendamt Steglitz-Zehlendorf

Logo Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

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