Gewalt gegen Frauen wirksam verhindern
Die Istanbul-Konvention verpflichtet zu Prävention, Schutz, Unterstützung und verlässlichen Strukturen. Aus Sicht der Caritas werden bereitgestellte Mittel und Vorhaben in Berlin noch nicht überall schnell genug wirksam, auch wegen begrenzter Kapazitäten in der Verwaltung.
Unsere Lösungen:
Verlässlichkeit:
Ein verlässliches Hilfesystem mit Prävention, Beratung, Schutz, Übergangswohnen und Nachsorge muss am tatsächlichen Bedarf orientiert ausgebaut und verlässlich abgesichert werden. Die Caritas kann dabei mit ihren Mitgliedern und Fachverbänden ihre fachliche Expertise aktiv in Planung, Umsetzung und Qualitätssicherung einbringen.
Planung und Finanzierung:
Statt kurzfristiger Projektlogik braucht es - wie gefordert - insbesonderehier langfristige und verlässliche Finanzierungszusagen. Nur durch eine personell angemessene Ausstattung, auch in der Verwaltung
können Fachkräfte vor Frustration bewahrt und gewaltbetroffene Frauen geschützt werden.
Rechtsverpflichtung:
Die Istanbul-Konvention, der Berliner Landesaktionsplan und das Gewalthilfegesetz müssen in Berlin konsequent umgesetzt werden. Dafür braucht es klare Qualitätsstandards, abgestimmte Zuständigkeiten
und ausreichend Ressourcen für Prävention, Schutz, Nachsorge und spezialisierte Hilfen, etwa bei Menschenhandel, sowie eine enge, verlässliche Abstimmung mit der LIGA Berlin Spitzenverbände
der Freien Wohlfahrtspflege in Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Hilfestrukturen.