Familie geht vor
Freie Tage für familiäre Ereignisse » kirchliche Eheschließung, Niederkunft der Ehefrau, Taufe, Erstkommunion, Firmung und entsprechende religiöse Feiern eines Kindes, kirchliche Eheschließung eines Kindes, Tod eines nahen Angehörigen.
Sonderurlaub » unbezahlter Urlaub ist möglich, wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen oder pflegen und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Der Sonderurlaub darf einschließlich anderer Freistellungszeiten (Elternzeit) bis zu fünf Jahre dauern. Profitieren Sie hier von unserem Lebensarbeitszeitkonto!
Pflege eines Angehörigen » Sie haben kompetente
Kolleginnen und Kollegen in der Altenhilfe: Gemeinsam
stellen Sie den aktuellen Pflege- und Unterstützungsbedarf
fest, empfehlen und vermitteln konkrete Hilfen und suchen
nach Entlastungsmöglichkeiten für Sie.