Weniger Kontrolle, mehr Vertrauen: Zuwendungsrecht vereinfachen
Öffentliche Fördermittel dürfen nicht länger durch kleinteilige Nachweis- und Änderungsverfahren blockiert werden, während soziale Bedarfe wachsen. Berlin braucht ein Zuwendungsrecht, das Planungssicherheit, mehrjährige Förderung und echte Flexibilität garantiert - damit Fachkräfte ihre Zeit für Menschen einsetzen können, nicht für Bürokratie.
Unsere Lösungen:
Pauschalierung:
Für Zuwendungsprojekte braucht es eine pauschale Anerkennung der Trägergemeinkosten in Höhe von 12 Prozent der Gesamtkosten.
Längere Laufzeiten:
Projekte der Daseinsvorsorge wie z.B. Frauenhäuser, Schuldnerberatungsstellen oder Nachbarschaftstreffs sind mehrjährig zu fördern. Die Zuwendungsbescheide müssen mindestens eine Laufzeit von fünf Jahren haben.
Digitalisierung und Beschleunigung:
Für Beantragung und Nachweise müssen Programme (wie z.B. Fazit) auf Landes- und Bezirksebene so vereinheitlicht und digitalisiert werden, dass keine Papierform mehr notwendig ist. Es braucht verbindliche und verkürzte Bearbeitungsfristen von maximal drei Monaten, um Sicherheit für Projekte herzustellen.