Glossar: Glossar „Stiftungen”
Testamentszustiftung
Der/die Erblasser(in) kann im Testament die Zustiftung seines/ihres gesamten Vermögens oder eines Teils davon zu einer bestehenden Stiftung anordnen.
Ihre Hilfe wird dringend gebraucht.
Jeder Beitrag hilft und kommt direkt bei Menschen in Not an.
Caritasverband für das
Erzbistum Berlin e.V.
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Der/die Erblasser(in) kann im Testament die Zustiftung seines/ihres gesamten Vermögens oder eines Teils davon zu einer bestehenden Stiftung anordnen.