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Wie setzen Sie Spenden richtig von der Steuer ab?

Erfahren Sie mehr darüber, was Sie bei Unternehmensspenden beachten müssen, warum eine Spendenbescheinigung wichtig ist, welches Spendenvolumen Sie jährlich beim Finanzamt absetzen können und weitere Tipps für Ihr Unternehmen und Ihren Verein. Lesen Sie in unserem Steuerleitfaden, worauf Sie achten müssen, wenn Sie eine Spende tätigen.

Wie setzt man Spenden beim Finanzamt richtig ab? Welche Zuwendungen werden steuerlich anerkannt? Was ist der Höchstbetrag? Hier finden Sie Antworten auf diese und andere Fragen rund ums Thema Spenden und Steuern sparen.

FAQ

Wie setze ich Spenden von der Steuer ab und welche Belege benötige ich?

Ihre Spende müssen Sie bei Ihrer jährlichen Einkommenssteuer in der Anlage Sonderausgaben angeben.

Bei Beträgen unter 300 Euro ist ein sogenannter vereinfachter Nachweis genug. Das kann eine Kopie des Kontoauszuges oder ein Zahlungsbeleg sein.

Ist der Spendenbetrag höher als 300 Euro benötigen Sie eine Spendenbescheinigung vom Empfänger.

Der Spendennachweis muss folgendes beinhalten:

Anschrift des Empfängers, Höhe und Art der Spende sowie die Bestätigung, dass die Spende für einen bestimmten, steuerbegünstigten Zweck benutzt wird. Diese Spendenbescheinigungen haben eine amtlich vorgeschriebene Form. Spenden im Katastrophenfall, z.B. bei einer Flutkatastrophe, sind ein Ausnahmefall: Hier reicht auch für Spenden über 300 Euro der vereinfachte Nachweis.

Wichtig ist, dass die Organisation oder der Verein, an die Sie spenden, eine anerkannte gemeinnützige Organisation ist. Durch ein staatliches Prüfverfahren erhalten Organisationen den Status der Gemeinnützigkeit. Damit sind sie berechtigt, Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) auszustellen. Achten Sie darauf, dass die Organisation dazu berechtigt ist und diese Voraussetzungen erfüllt.

Was ist der Höchstbetrag an Spenden, den ich pro Jahr steuerlich absetzen darf?

Sie können maximal 20 Prozent Ihrer gesamten jährlichen Einkünfte als Spende in Ihrer Steuererklärung absetzen.

Wenn Sie mehr als 20 Prozent Ihrer Einkünfte gespendet haben, können Sie den Rest des getätigten Spendenvolumens aber als Spendenvortrag in das nächste Jahr mit hineinnehmen. Sie müssen dies bei der Steuererklärung mit angeben, und die Teilsumme, die höher als 20 Prozent Ihres Einkommens ist, kann dann im darauffolgenden Jahr als Spende abgesetzt werden.

Interessant: Es gibt auch eine Mindestsumme an Sonderausgaben, damit man sie bei der Steuererklärung absetzen kann. Sie müssen mindestens 36 Euro (bei Paaren die doppelte Summe) betragen.

Spenden als Angestellter, Freiberufler und Unternehmen

Privatpersonen müssen  in der Einkommensteuererklärung ihre Spende in der Rubrik Sonderausgaben eintragen.

Bei Freiberufler*innen und Einzelunternehmer*innen wird die Spende ebenfalls als Sonderausgabe im privaten Einkommen angegeben. 

Wichtig zu wissen als Einzelunternehmen/Personengesellschaft: Spenden gelten immer als private Ausgaben, auch wenn sie im beruflichen Kontext getätigt werden. Sie können auch nicht vom Unternehmensgewinn abgezogen werden und gelten nicht als Betriebsausgaben.

Bei Kapitalgesellschaften wiederum sind Spenden Betriebsausgaben.

Was wird alles als Spende anerkannt?

Nicht alles wird beim Finanzamt als Spende anerkannt. Achten Sie bei dem Empfänger Ihrer Spende darauf, dass dieser nachweislich mit den Spenden Zwecke im Rahmen von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Aufgaben finanziert und dadurch von der Körperschaftsteuer befreit ist. 

Auch muss der Spendenempfänger seinen Sitz in Deutschland haben, unabhängig davon, wo auf der Welt die Organisation tätig ist und Hilfe leistet.

Spenden an politische Parteien, die an der letzten Wahl teilgenommen haben, dürfen ebenfalls abgesetzt werden. 

Kann ich auch ehrenamtliche Arbeit steuerlich absetzen?

Auch ehrenamtliche Arbeit kann steuerlich abzugsfähig sein. Sie dürfen jährlich eine Ehrenamtspauschale von maximal 840 Euro absetzen. Sie dürfen also durch ein Ehrenamt bis zu 840 Euro steuerfrei verdienen (z.B. Aufwandsentschädigungen).

Achten Sie darauf, dass die ehrenamtliche Arbeit bei einer gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Institution stattfindet.

Je nach Art und Umfang Ihrer Tätigkeit steht Ihnen evtl. auch die sogenannte Übungsleiterpauschale zu, durch die Nebeneinkünfte von bis zu 3.000 Euro steuerfrei sind.

Wie sieht es mit Sachspenden aus?

Haben Sie den gespendeten Gegenstand neu gekauft, können Sie mit dem Kaufbeleg die Kosten angeben. Diesen Betrag ist Ihre Spende dann wert.

Lassen Sie sich von dem Empfänger Ihrer Sachspende eine Spendenbescheinigung über diesen Betrag ausstellen. Diese können Sie dann in der Steuererklärung mit angeben.

Wenn Sie gebrauchte Gegenstände spenden, müssen Sie den Verkaufspreis davon ermitteln. Erkundigen Sie sich bei ebay oder passenden Händlern, wie viel Sie bei einem Verkauf des gebrauchten Gegenstands bekommen würden.

Diesen Zeitwert können Sie auch über Zeitwert-Rechner im Internet ermitteln. Den aktuellen Wert des Gegenstands können Sie sich dann ebenfalls beim Sachspendenempfänger als Spendenbescheinigung ausstellen lassen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrem Steuerberater für individuellen Rat sowie im aktuellen EstG.

Wertvolle Zeit sparen

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