Die Deutsche Bahn führt ab dem 1. Mai 2026 ein unbefristetes Alkoholverbot am Bahnhof Zoologischer Garten und am Berliner Ostbahnhof ein. Verboten sind dort der Alkoholkonsum sowie das Mitführen alkoholischer Getränke in geöffneten Behältnissen; bei Verstößen drohen Hausverweise und Hausverbote, im Wiederholungsfall kann die Bahn weitere Schritte einleiten. Die Caritas für das Erzbistum Berlin warnt: Ein pauschales Verbot löst soziale Problemlagen nicht - es verdrängt sie.
"Wir verstehen das Anliegen, Bahnhöfe sicher und sauber zu halten. Aber allgemeine Verbote treffen in der Praxis vor allem Menschen, die ohnehin kaum Rückzugsräume haben - etwa obdachlose Menschen oder Menschen mit Suchterkrankung. Aber Verdrängung löst keine Probleme", erklärt Kai-Gerrit Venske, Fachreferent für Wohnungslosenhilfe im Caritasverband für das Erzbistum Berlin.
Die Caritas ist mit der Ambulanz für wohnungslose und unversicherte Menschen am Bahnhof Zoo und mit ihrem Fachverband IN VIA Berlin als Träger der Bahnhofsmission am Ostbahnhof an beiden Bahnhöfen mit Angeboten aktiv.
"Wir sehen Bahnhöfe als öffentliche Orte, die für viele Menschen in Not oft der letzte erreichbare, halbwegs geschützte Raum sind. Wenn Aufenthaltsmöglichkeiten weiter eingeschränkt werden, steigt der Druck und Menschen werden in Seitenstraßen, Ladeneingänge oder Parks gedrängt. Dadurch werden sie für Hilfe schwerer erreichbar, Konflikte verlagern sich und gesundheitliche Risiken nehmen zu", so Jürgen Mark, Leiter der Notübernachtung Franklinstraße.
Die Caritas fordert deshalb konkrete Hilfen statt Symbolpolitik:
• mehr Streetwork-Teams und aufsuchende Sozialarbeit an und rund um Bahnhöfe (auch in den Abend- und Nachtstunden).
• Ausbau psychiatrischer Hilfen, wie sie bereits in der Caritas Ambulanz vor Ort stattfinden.
• niedrigschwellige Suchthilfe-Angebote (Beratung, Krisenintervention, Vermittlung in Entgiftung und Therapie) direkt vor Ort.
• mehr zugängliche, saubere Sanitäranlagen sowie Möglichkeiten zum Aufenthalt ohne Konsumzwang.
• ausreichende Schutz- und Unterbringungsangebote für Wohnungslose, insbesondere in akuten Krisenlagen.
Energie und Mittel, die in Kontrolle und Durchsetzung pauschaler Verbote fließen, sollten besser und gezielt in soziale Arbeit investiert werden. Wer Gewalt, Vermüllung oder enthemmtes Verhalten reduzieren will, muss die Ursachen angehen - Armut, Wohnungslosigkeit, psychische Erkrankungen und Abhängigkeit.
Hintergrund: Nach Angaben der Deutschen Bahn gilt das Alkoholverbot ab 1. Mai 2026 unbefristet am Bahnhof Zoologischer Garten und am Ostbahnhof. Es umfasst den Konsum von Alkohol sowie das Mitführen alkoholischer Getränke in geöffneten Behältnissen. Die Bahn begründet die Maßnahme mit dem Ziel, Sauberkeit und das Sicherheitsempfinden der Reisenden zu verbessern.
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Björn Trautwein, Leitung Stabsstelle Kommunikation, Pressesprecher
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