Für viele erschien die Gründung einer Stiftung aber bislang zu kompliziert. Mit der Reform des Stiftungsrechts wird das Stiften nun vereinfacht. Im Juli 2021 hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet. Mit der Gesetzesreform regelt der Gesetzgeber das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher. Es wurden zahlreiche Streitfragen geklärt und mehr Rechtssicherheit für Stifter, Stiftungen, Mitglieder von Stiftungsorganen und die zuständigen Behörden geschaffen. "Das Stiften wird insgesamt sehr erleichtert", so Peter Wagener von der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin. "Auf diesem Hintergrund wollen wir noch mehr Frauen und Männer für die Idee begeistern, eine sozial tätige Stiftung zu gründen. Dabei stehen wir mit Rat und Tat zur Seite, erklärt Wagener.
Seit 2005 gibt es die Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin. Sie versteht sich als Gemeinschaft von Stifterinnen und Stiftern, die zentrale Anliegen der Caritasarbeit unterstützen. Unter ihrem Dach sind inzwischen 15 Treuhandstiftungen versammelt, die die unterschiedlichsten Stiftungszwecke verfolgen. Außerdem unterstützt die Caritas-Gemeinschaftsstiftung vier weitere rechtlich selbstständige Stiftungen bei der Verwaltung. Im Jahr 2020 haben die Caritas-Gemeinschaftsstiftung, die angegliederten Treuhandstiftungen und die betreuten rechtlich eigenständigen Stiftungen soziale Projekte in Berlin und aller Welt mit insgesamt 878.000 Euro unterstützt. Seit 2011 wurden von der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin 311 Stipendien vergeben, die Stipendiatinnen und Stipendiaten mit insgesamt 542.000 Euro unterstützt haben. Das Stipendienprogramm richtet sich an junge Menschen, die soziale Berufe ergreifen möchten und Waisen, Halbwaisen, Sozialwaisen oder Kinder von Alleinerziehenden sind.
Weitere Informationen: Regine Eichner - Telefon: 030 666 33 1145