Nach fünfjähriger Modellphase werden ab 1. April 2006 12 Erziehungs- und Familienberatungsstellen freier Träger durch einen unbefristeten Rahmenvertrag dauerhaft gefördert. Der Vertrag wird heute am 27. März 2006 von Senator Klaus Böger, den Geschäftsführern der sechs LIGA-Wohlfahrtsverbände und den Jugendstadträten aller 12 Bezirke unterzeichnet.
In jedem Bezirk stehen zwei Familien- und Erziehungsberatungsstellen zur Auswahl - je eine des Bezirksamts und eines freien Trägers der Wohlfahrtsverbände. Neben den Eltern und Erziehungsberechtigten können auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene um Hilfe und Unterstützung nachfragen. Das Spektrum reicht von der einzelfallbezogenen Beratung über therapeutische Hilfen bis hin zu Gruppen für Scheidungskinder. Zur präventiven Arbeit zählen Gruppen für werdende Eltern, angeleitete Gruppen für Mütter mit ihren Babies und Workshops für Jugendliche zum Thema Gewaltprävention – zum Teil auch an Schulen. Für Familien mit Migrationshintergrund sind Beratungen in vielen Muttersprachen möglich. Wenn nötig, werden auch weitergehende Hilfen zur Erziehung vermittelt.
Der Vertrag enthält bundesweit einmalige Finanzierungsregelungen. Alle Unterzeichner steuern zur Finanzierung der Beratungsleistungen bei:
- Die Senatsverwaltung übernimmt eine Sockelfinanzierung in Höhe von 184.000 Euro pro Jahr für die Kernausstattung jeder Beratungsstelle mit einem multiprofessionellen dreiköpfigen Team.
- Die freien Träger steuern einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent zu.
- Die Bezirke finanzieren die Leistungen über Fallpauschalen in Höhe von 906 Euro.
Jede Beratungsstelle schließt jährlich mit „ihrem Bezirk“ einen Leistungsvertrag über die Anzahl der zu betreuenden Fälle ab. Durch dieses „dreisäulige“ Verfahren ist eine einmalige Feinsteuerung der Förderung nach Bedarf und Möglichkeiten gegeben. Die Pauschalen sind in fünf Jahren „Probebetrieb“ ermittelt worden: Der erste Fördervertrag startete 2001 für drei Jahre und ging um zwei Jahre in die Verlängerung.
Auch die fachlichen Festlegungen sind beispielgebend - unter anderem:
- Mindestens 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit soll für präventive Angebote verwendet werden.
- Freie und öffentliche Erziehungsberatungsstellen arbeiten nach denselben Qualitätsstandards (Leitlinen).
- Die Leistungen werden in einem einheitlichen Dokumentationsverfahren nachgewiesen.
Franz-Heinrich Fischler, der LIGA-Vorsitzende sagte anlässlich der Vertragsunterzeichnung:
“Der heute unterschriebene Vertrag ist ein erfreuliches Zeichen partnerschaftlichen Zusammenwirkens der freien Träger, der Senatsverwaltung und der Bezirke.“
Weitere Informationen: Elfi Witten, LIGA-Pressesprecherin, (0 30) 8 60 01-1 81