BERLIN.Trotz
Gewaltschutzgesetz flüchten immer mehr Frauen mit ihren Kindern ins Frauenhaus.
Im vergangenen Jahr waren es 841 Personen, die anonymen Schutz und Hilfe
brauchten. Das ist die größte Inanspruchnahme seit Eröffnung des Hauses im
Jahr 1983. Zum Vergleich: 2001 suchten 699 Personen Sicherheit.
Zwar haben
Opfer häuslicher Gewalt seit 1. Januar 2002 die Möglichkeit, Schutzmassnahmen
wie die Wegweisung des Gewalttäters aus der Wohnung beim Amtsgericht zu
beantragen, doch viele Frauen haben weiter Angst. Aufgrund der psychisch sehr
belastenden Gewaltsituation sind sie häufig nicht in der Lage, sich aktiv gegen
den Täter zu stellen.
Die
Frauen brauchen daher unterstützende, beratende und auch begeleitende Hilfen. Erst
aus dieser Sicherheit heraus wird der Frau ermöglicht, frei zu entscheiden. Sie
kann strafrechtlich gegen den Mann vorgehen. Sie kann Schutz- oder Wohnungsüberlassungsanträge
nach dem Gewaltschutzgesetz stellen oder sie kann einen neuen Wohnsitz
anstreben.
Die meisten
Frauen wurden dem Frauenhaus des Caritasverbandes für Berlin e.V. im Jahr 2002
von der Polizei vermittelt (rund ein Drittel) gefolgt von der BIG-Hotline bei
häuslicher Gewalt gegen Frauen (rund ein Sechstel) und anderen
Beratungsstellen.
Nähere
Informationen:
Gabriele Kriegs, Telefon: 0 30 / 8 51 10 18