Potsdam
- Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege fordert die Kommunen
und Jobcenter im Land Brandenburg auf, dafür zu sorgen, dass das die Leistungen
des Bildungs- und Teilhabepaketes bei den Kindern ankommen. Aufgrund unklarer
Bedingungen und fehlender Informationen sind bislang nur wenige Anträge
gestellt worden. Die LIGA fordert deshalb einheitliche und unbürokratische
Verfahrensregeln, damit die Leistungen den bedürftigen Kindern tatsächlich
zugutekommen.
Seit dem 29.03.2011 ist das Bundesgesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket in
Kraft. Das Gesetz wird Auswirkungen auf mehr als 80.000 Kinder und Jugendliche
im Land Brandenburg haben. Die LIGA der Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg begrüßt die damit verbundenen Leistungen
im Umfang von jährlich rund 50 Millionen Euro zur Sicherung von Bildung und
sozialer Teilhabe. Die LIGA sieht aber die Gefahr, dass jede
Gebietskörperschaft ihre eigenen Verfahrensregeln schafft und so die Inanspruchnahme
beeinträchtigt wird oder sogar Leistungen eingeschränkt werden. Viele
leistungsberechtigte Familien sind bei der Antragstellung verunsichert. Der
Aufwand für die Antragstellung ist erheblich. Für jedes Kind und jede Einzelleistung
muss wiederholt halbjährlich ein Antrag gestellt werden. Zudem ist unklar, wann
es überhaupt das erste Geld für die Leistungen gibt. Bislang wurden eingegangene
Anträge nur gesammelt. Aber nicht nur die Eltern, auch die Anbieter von
Kindertagesbetreuung, Schulessen oder Lernförderung tappen angesichts vieler
ungeklärter Fragen im Dunkeln. Die LIGA sieht die Gefahr der "kommunalen
Selbstbedienung", indem die örtlichen Volkshochschulen bevorzugt mit dem
zu erwartenden Förderunterricht unterstützt werden. Die LIGA fordert, Verbände
und Vereine mit besonderen Kompetenzen in der Kinder- und Jugendhilfe, in der
Bildung und in der sozialen Arbeit für diese Aufgaben heranzuziehen. Der
Schulsozialarbeit muss dabei eine wichtige Steuerungsfunktion zukommen.
Die LIGA hält es deshalb für dringend notwendig:
-
Alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen direkt anzuschreiben
und alle Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket bereitzustellen
-
einheitliche Formulare bei der Bewilligung und Abrechnung der Leistungen
im Land Brandenburg einzuführen
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Die mit den Kindern und Familien vertrauten Trägern, für die Erbringung
der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beauftragen
-
Schulsozialarbeit auszubauen, die das Lernen von Kindern nicht nur bei
Gefährdung der Versetzung fördert, sondern vorher ansetzt
Weitere Informationen: Dr. Manfred Thuns - Telefon: (030) 666 33 1050