Anlässlich
des Internationalen Tages der Pflegenden am 12. Mai, setzen sich das Diakonische
Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und der Caritasverband für das
Erzbistum Berlin für qualifizierte und gut bezahlte Pflegekräfte ein. Immer
mehr Menschen werden pflege- und hilfsbedürftig. Die Rahmenbedingungen, um
ausreichend Pflegekräfte und Pflegefachkräfte zu gewinnen sind jedoch
mangelhaft. Deshalb fordern Diakonie und Caritas in Berlin eine angemessene
Refinanzierung von Pflegeleistungen durch die Kostenträger.
Im
Zuge der demografischen Entwicklung steigt der Bedarf an Pflegeleistungen kontinuierlich
an. In Berlin gibt es derzeit rund 101.000 Pflegebedürftige. Davon werden
26.200 durch ambulante Pflegedienste und 25.600 Pflegebedürftige in stationären
Pflegeeinrichtungen betreut. Schon heute fehlen hier Pflegekräfte und
Pflegefachkräfte. Das Berufsbild der Pflege und die Arbeits- und Rahmenbedingungen
wird von vielen als wenig attraktiv erlebt. Das Bundeskabinett hat eine Reform
der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, die zwar Verbesserungen für die
Pflegebedürftigen vorsieht, an den Rahmenbedingungen für die Pflegekräfte aber völlig
vorbeigeht.
Das
Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und der
Caritasverband für das Erzbistum Berlin fordern deshalb eine Verbesserung des Personalschlüssels
in den
Pflegeeinrichtungen und eine
Anpassung an den gestiegenen Pflege- und Betreuungsbedarf und die
Qualitätsentwicklung. In den ambulanten Diensten muss mehr Zeit für die Pflege,
die hauswirtschaftlichen Hilfen und die Betreuung zur Verfügung gestellt werden.
Aus diesen Gründen müssen die Kostenträger Pflegeleistungen besser finanzieren.
Nur so können die Pflegekräfte, vor allem in der ambulanten Pflege, angemessen bezahlt
werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um ausreichend Pflegekräfte
und Pflegefachkräfte
zu gewinnen und
zu halten.
Der
Gesetzgeber muss Rahmenbedingungen schaffen, damit die ortübliche Vergütung
nicht unterschritten werden kann. Diese muss deutlich über dem Mindestlohn
liegen. Der Gesetzgeber hat die Pflegekassen und den Sozialhilfeträger in § 72
Abs. III SGB XI angewiesen, keiner Pflegeeinrichtung einen Versorgungsvertrag
zu geben, die nicht wenigstens die ortsübliche Arbeitsvergütung an die
Pflegekräfte zahlt. Diesen Auftrag haben die Kostenträger seit der letzten
Pflegereform 2008 nicht erfüllt. Die Höhe der nicht zu unterschreitenden
Arbeitsvergütung ist in Berlin bisher nicht festgelegt und kann daher folgenlos
unterschritten werden.
Susanne
Kahl-
Passoth
, Direktorin des Diakonischen Werkes und
Ulrike Kostka, Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin, erklären
gemeinsam: „Die Tarifbindung in der Pflege muss gestärkt werden. Konkurrenz
muss in der Pflege ein Wettbewerb um die bessere Qualität und die besseren
Konzepte für die Pflegebedürftigen sein. Der aktuelle reine Preiswettbewerb hingegen
führt zu immer niedrigeren Vergütungen und zu einer zunehmenden Verschlechterung
der Arbeitsbedingungen für viele Pflegekräfte. Das gefährdet die Zukunft der
Pflege“. Kahl-
Passoth
und Kostka danken den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Internationalen Tag der Pflegenden für
ihren engagierten Einsatz, den sie trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen
auf hohem Niveau erbringen.
Die
Pflegeberufe bieten die Möglichkeiten, Menschen in existenziellen
Lebenssituationen zu begleiten und dabei seine ganze Persönlichkeit
einzubringen. Die Bezahlung muss deshalb dieser anspruchsvollen Tätigkeit und
der damit verbundenen Verantwortung gerecht werden.
Weitere
Informationen:
Thomas
Gleißner
- Tel: (030) 666 33 – 1502
Christiane
Lehmacher-Dubberke
- Tel: (030) 82 09 71
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