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Pressemitteilung

Diözesan-Caritasdirektor Franz-Heinrich Fischler legteTätigkeitsbericht 2003 vor

Erschienen am:

16.12.2003

  • Beschreibung
Beschreibung

BERLIN. Diözesan-Caritasdirektor Franz-Heinrich Fischler legte auf der Delegiertenversammlung des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. den Tätigkeitsbericht 2003 des Verbandes vor. Sie finden ihn hier im Wortlaut.

Tätigkeitsbericht des Vorstandes des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e. V.für das Jahr 2003

1. Berichtszeitraum

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Delegierte aus den Einrichtungen und Gliederungen der Caritas im Erzbistum Berlin,

der Rechenschaftsbericht des Vorstandes des Diözesancaritasverbandes (DiCV) über die Arbeit des Jahres 2003 versucht das ganze Jahr 2003 in den Blick zu nehmen unbeschadet der Tatsache, dass wir im Mai 2003 eine außerordentliche Delegiertenversammlung mit Ihnen zusammen durchgeführt haben. Hauptgesprächsgegenstand dieser Versammlung am 23.05.2003 war die finanzielle Situation des Erzbistums Berlin und die Aufforderung an die Caritasverbände, wesentlichen Lasten, die das Erzbistum bis dato für die Caritas getragen hat, selbst zu tragen. Die meisten von Ihnen werden sich an die Veranstaltung erinnern, weil sie teilgenommen haben. Das Thema Finanzen (vgl. dazu Punkt 8 des Berichtes), vor allem die Knappheit eben dieser, wird sich wie ein roter Faden durch alle einzelnen Kapitel dieses Berichtes ziehen. Denn es stellt sich heraus, dass das Einrichten in schmaleren Verhältnissen viele unserer Handlungen und Beschlüsse gelenkt und geleitet hat.

Der Vorstand des DiCV besteht nach wie vor aus Frau Adelheid Simon und Frau Beate Hübner, sowie aus den Herren Prof. Dr. Klaus Kliesch, Pfarrer Richard Rupprecht, Günter Ziegenhagen, dem Prälaten Georg Walf als unserem Vorsitzenden und schließlich aus dem Unterzeichner, der in seiner Eigenschaft als Diözesan-Caritasdirektor den stellvertretenden Vorsitz des Verbandes satzungsgemäß inne hat. Zu Frau Hübner ist zu sagen, dass sie seit etwa einem Jahr an den Sitzungen des Vorstandes und nachgeordneter Gremien nicht mehr hat teilnehmen können wegen einer ausbildungsbedingten Abwesenheit, die sie nach China geführt hat und dort offensichtlich immer noch festhält. Wir haben Sie gebeten, entgegen unserer ursprünglichen Absicht, ihr Mandat als Mitglied des Vorstandes des DiCV zurückzugeben. Eine Antwort auf den im Oktober geschriebenen Brief steht bisher aus. Wir nehmen an, dass Frau Hübner noch in China weilt und es eine Zeit dauert, bis Sie unseren Brief beantworten kann. Unser ehemaliges Vorstandsmitglied Frau Gerda Hornemann haben wir am 15. August beerdigen müssen. Wir haben u. a. in der Hausmesse im August in besonderer Weise an Frau Hornemann, der wir zu Dank verpflichtet sind, gedacht. Ich bitte, dies auch künftig zu tun.

Im Berichtszeitraum hat der Vorstand insgesamt 5 mal getagt, zuzüglich der beiden Delegiertenversammlungen im Mai und der heutigen und zuzüglich der Sitzungsverpflichtungen, die die Vorstandsmitglieder in den nachgeordneten Gremien, insbesondere der Gesellschaften des Verbandes, wahrzunehmen haben. Auf den 5 regulären Vorstandssitzungen sind insgesamt 30 Tagesordnungspunkte besprochen worden. Das Thema, das regelmäßig auf jeder Vorstandssitzung behandelt worden ist, beschäftigt sich mit dem geplanten Zusammenschluss der Caritasverbände. Dafür hat sich das Wort "Fusion" eingebürgert.

2. Zusammenschluss der Caritasverbände

Die derzeit vorfindbare Struktur der verbandlichen Caritas im Erzbistum Berlin ist die, die nach der Wiedervereinigung von Stadt, Land und Bistum, insbesondere durch Herrn Pohl, eingerichtet worden ist. Sie fand im Jahr 1993 ihren vorläufigen Abschluss, als wir den Caritasverband in Vorpommern gegründet haben. Im Ergebnis haben wir seit 10 Jahren auf dem Gebiet des Erzbistums Berlin 4 rechtlich selbständige Caritasverbände, die unter sich die Arbeit derart geteilt haben, dass die ambulanten Angebote in die Verantwortung der Orts- und Regionalverbände fallen und die Aufgabe sich um stationäre Hilfen zu kümmern beim DiCV in dessen Trägergesellschaften verortet worden ist. Zuzüglich wird auch die Fachberatung und die Wirtschaftsberatung der 78 katholischen Kindertagesstätten im Erzbistum Berlin im DiCV wahrgenommen, der im Übrigen auch das Scharnier zur Bistumsverwaltung und zum Deutschen Caritasverband darstellt. Diese Struktur hat dazu geführt, dass die Präsenz der Caritas in der Fläche unseres Erzbistums in Brandenburg und in Vorpommern eine gute Repräsentanz und Verankerung mit den jeweiligen Hilfsangeboten gefunden hat. Es hat aber auch dazu geführt, dass jeweils eigene Verwaltungen oder Verwaltungsteile aufgebaut werden mussten. Auch ist festzustellen, dass die Fachebenen nicht immer klar von einander abgrenzbar sind. Die Koordinierung zwischen den einzelnen Verbänden und der ambulanten und stationären Aufgaben ist im Einzelfall oft schwer möglich, gelegentlich sogar unmöglich. Dies wiegt um so schwerer, als das Gebot der Verzahnung von stationär und ambulant als Überschrift über vielen Wünschen steht, die von Sozialpolitikern formuliert werden. Die sich seit 1998 stetig verstärkende Finanzkrise der öffentlichen Hände, einschließlich der finanziellen Möglichkeiten des Erzbistums Berlin, haben dazu geführt, dass die Caritasverbände ihre Haushalte in jüngerer Zeit nur durch den Einsatz von zurückgelegten Eigenmitteln ausgleichen konnten. Dass dies nur eine begrenzte Zeit möglich ist, ist unmittelbar einsichtig.

Um also zukünftig einen Verband mit zentraler Steuerung, der gleichwohl örtlich verortet und verantwortet sein soll, zu schaffen, haben die Vorstände der Caritasverbände einstimmig beschlossen, einen solchen Verband zu wollen und die Geschäftsführer gebeten, dafür die entsprechenden Schritte einzuleiten. Deswegen tagt seit dem Frühjahr 2003 ein so genannter Fusionsausschuss, der von den 4 Verbänden mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschickt worden ist, aus dem heraus im Konsens Modelle für einen zukünftigen Verband entwickelt worden sind. Das bisher vorgelegte Modell zur Aufbaustruktur haben die Vorstände der Caritasverbände mittlerweile jeweils in Einzelbeschlüssen aber einhellig beschlossen und sich damit zu eigen gemacht. Für Januar 2004 ist eine Klausursitzung der Vorstände geplant, auf der dann entscheidende Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen werden können. Dabei gilt es darauf zu achten, dass der vorgesehene und in soweit auch beschlossene Zeitplan, nämlich ab Januar 2005 nach neuer Struktur zu arbeiten, eingehalten werden kann. Auf die Darstellung des bisher Beschlossenen kann hier verzichtet werden, da sowohl die Fachverbände als auch weitere Dritte über die jeweiligen Sachstände auch aktuell informiert und in Kenntnis gesetzt worden sind. Wenn wir es schaffen, uns durch eine neue Struktur zukunftssicher zu machen, bedeutet dies auch, eine neue Identität als gemeinsamer Caritasverband zu schaffen und es verlangt von den jetzigen Verbänden, dass die zuständigen Organe, nämlich die Delegierten oder die Mitgliederversammlungen, entsprechenden Beschlüsse zur Satzungsänderung bzw. zur Auflösung der Verbände treffen. Es ist davon auszugehen, dass der neu zu schaffende Verband den Namen "Caritasverband für das Erzbistum Berlin" tragen wird, und dass er in der Rechtsform des eingetragenen Vereins verfasst wird. Die für einen gemeinsamen Verband neu zu formulierende Satzung ist derzeit in der Debatte. Sie wird auch Ihnen rechtzeitig vorgestellt werden, ja vorgestellt werden müssen, denn als Delegierte des jetzigen Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin haben Sie über eine eventuelle Satzungsänderung zu befinden. Alle Beteiligten wissen, dass dies ein Kraftakt ist, den wir hier versuchen, dass er etliche Risiken in sich birgt, und dass er darüber hinaus auch die arbeitsrechtliche Trennung von einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fordern wird, weil die geplante schlankere Struktur mit weniger Beschäftigten wird auskommen müssen, um so das Ziel kostengünstiger zu arbeiten auch zu erreichen. Wir bitten Sie, dass Sie uns auf diesem Wege kritisch und verständnisvoll begleiten.

3. Gesellschaften und Vereine

Im Zuge des Bemühens, die Unternehmungen der Caritas straff und wenig aufwendig zu führen, hat es eine beinahe Verschmelzung zweier unserer Trägergesellschaften gegeben. Die Caritas Familien- und Jugendhilfe GGmbH (CFJ) und der Caritas Krankenhilfe Berlin e. V. werden in ihrer Rechtsform verbleiben, aber wie eine Gesellschaft geführt werden. Dazu hat es einer Veränderung in der Geschäftsführung bedurft. Der bisherige Geschäftsführer der CFJ , Herr Andreas Schmidt, ist ausgeschieden und vorläufig in die Dienste des Erzbistums Berlin gewechselt. Der Geschäftsführer der Caritas Krankenhilfe ist gleichzeitig zum Geschäftsführer der CFJ bestellt geworden. Es soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass es auch Vorüberlegungen gibt, ob nicht in zu ferner Zeit auch die Caritas Altenhilfe GGmbH und die Johanneshaus GGmbH zusammengeführt werden können. Hier bedarf es aber einer gründlichen Aussprache und eines Konsenses mit der Ordensgemeinschaft der Johannesschwestern und der Johannesbrüder in Leutesdorf am Rhein, mit denen wir gemeinsam die Johanneshaus GGmbH tragen.

Alle unsere Gesellschaften haben einen Teil der Lasten übernommen, die aus der Verpflichtung der Caritas herrühren, den Caritas-Investitionsfonds selbst in Zins- und Tilgungsleistungen zu bedienen. Dennoch sind die Ergebnisse des Jahres 2002 und soweit erkennbar auch des Jahres 2003 so, dass keine roten Zahlen produziert werden. Dies darf durchaus als Würdigung der Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesellschaften gewertet werden.

Für alle unsere Gesellschaften gilt, dass zu ihren Unternehmenszielen zählt, ein vorsichtiges Wachstum aus eigener Kraft anzustreben. Insbesondere im Bereich der stationären Altenhilfe gibt es konkrete Überlegungen. Es ist zu erwarten, dass die Caritas Altenhilfe GGmbH das St. Josefshaus in der Dominikusstraße von den Dominikanerinnen vom Arenberg übernehmen und modernisieren wird. Hier gilt es von einem sehr einvernehmlichen Verhandeln sowohl mit den Dominikanerinnen als auch mit der Bezugspfarrei St. Norbert zu berichten.

4. Katholische Krankenhäuser im Erzbistum Berlin

Alle Krankenhäuser in Deutschland stehen an der Schwelle zu einem völlig anderem Vergütungssystem, als es bisher üblich gewesen ist. Beginnend mit dem Jahr 2004 wird das System der totalen Fallpauschale für alle Krankenhäuser verpflichtend eingeführt. Dieses System ist bekannt als DRG-System. Hinter dem Kürzel "DRG" verbirgt sich das englische Wort "Diagnose-Related-System". Die Verwendung der englischen Sprache deutet darauf hin, dass das System aus dem angelsächsischen Sprachraum, hier aus dem australischen Krankenhauswesen, entlehnt ist. Alle medizinischen Dienstleistungen sind in etwa 800 unterschiedliche Fallgruppen eingeordnet, die mit einem einheitlichen Satz für jede einzelne DRG vergütet werden (Relative Gewichte). So hat z.B. eine "normale" Blinddarmoperation einen Gewichtsfaktor von 1,02, während eine Langzeitbeatmung pro Fall mit dem 19,89 -fachen vergütet wird. Die Summe der Gewichte aller erbrachten Leistungen ergibt den sog. "case - mix". Das bisherige Budget des Krankenhauses (Personal- und Sachkosten) dividiert durch den durchschnittlichen Fallpreis des Hauses ergibt die sog. "base rate". Der Erlös des Krankenhauses errechnet sich dann nach der Formel: Erlös = Base rate x Anzahl und Gewicht der DRG. Jedes Krankenhaus muss also versuchen, durch geeignete Zusammensetzung seiner Leistungsmengen einen Preis zu erzielen, der nicht nur seiner Gewinnerwartung entspricht sondern, auch in den Augen der Krankenkassen attraktiv ist (Einkaufsmodell Krankenkasse). Dieses neue Vergütungssystem wird zu einer starken Verminderung der Verweildauer in den Krankenhäusern führen (kürzere Aufenthalte ermöglichen, die Zahl der Behandlungsfälle zu erhöhen) und vermutlich werden in diesem Prozess nicht alle jetzt bestehenden Krankenhäuser überleben. Der Eindruck entsteht, dass die katholischen Häuser in Berlin gut aufgestellt sind, und dass Gleiche gilt auch für die katholischen Krankenhäuser in Brandenburg. Dies gilt insbesondere deswegen, weil das bisher zugestandene Leistungsprofil zusammen mit dem Bonus ein katholisches Krankenhaus zu sein, die Nachfrage durch die Patienten und die Wertschätzung durch die Kostenträger erkennen lässt. Für Berlin gilt allerdings, dass der Zusammenschluss der kommunalen Kliniken in einer Gesellschaft, der Vivantes GmbH, ein erschwerendes Moment im Bestehen des Wettbewerbes der Krankenhäuser in Berlin darstellt. Dies um so eher, als der Zusammenschluss der Häuser in Vivantes als Privatisierung verkauft wird, was es bei Licht besehen nicht ist, da der alleinige Gesellschafter der Vivantes GmbH das Land Berlin ist und die zuständige Senatorin im Aufsichtsrat dieser Gesellschaft sitzt und von dort her natürlich Krankenhauspolitik betrieben wird. So ist derzeit zu beobachten, dass der Faktor "Leistungsmenge" als ein Qualitätskriterium in die Debatte eingeführt wird, was beispielsweise bedeuten kann, dass eine bestimmte Anzahl von Operationen Voraussetzung dafür wird, dass ein Haus mit dem Zusatzschwerpunkt in einer bestimmten Disziplin auftreten kann. Selbst wenn man zugesteht, dass es Disziplinen gibt, in denen eine Mindestanzahl von Operationen Voraussetzung für Erfahrung ist, gilt dies zweifellos nicht für alle Krankenhausbehandlungen und stellt erst einmal eine Wettbewerbsverzerrung und eine Gefahr dar. Unsere Krankenhäuser versuchen sich dagegen zu wappnen in dem sie bi- und trilaterale Verbindungen eingehen. Zu nennen ist etwa die Verbindung zwischen dem Malteser-Krankenhaus und dem St. Gertrauden-Krankenhaus oder auch des St. Gertrauden-Krankenhauses mit dem St. Joseph-Krankenhaus in Berlin-Tempelhof. Die ersten beiden genannten Häuser arbeiten im Bereich der Labormedizin zusammen und die letztgenannte Koalition versucht, den Schwerpunkt auf so genannte Brustkrebsoperationen zu legen. Für das Land Brandenburg gilt, dass die Koalition mit anderen Trägern geboten zu sein scheint, um die katholischen Standorte in Potsdam und in Brandenburg an der Havel zu sichern. Dies ist u. a. auch eine Frage, die den Erzbischof sehr bewegt, der diese Prozesse der Annäherungen und der Arbeitsgemeinschaften kennt, und sie doch mit einer gewissen Skepsis begleitet. Gelingt es nicht, zu arbeitsteiligen Verabredungen im Land Brandenburg zu kommen könnte es sein, dass die katholischen Krankenhausstandorte Potsdam und Brandenburg an der Havel ernsthaft gefährdet sind.

Chancen und Risiken für alle Krankenhäuser werden auch durch das "Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)" neu definiert. Durch die Möglichkeit, bereichsübergreifend zu arbeiten, z.B. im Verbund eines Anbieters werden die Leistungen: Sozialstation, Krankenhaus und Rehabilitation angeboten oder durch die Teilnahme an Disease Management Programmen (DMP) wird eine Ausweitung der anzubietenden Leistungen über den engen Bereich Krankenhaus hinaus möglich.

5. Kindertagesstätten

Die derzeit 78 katholisch getragenen Kindertagesstätten (Kitas) im Erzbistum Berlin erfreuen sich einer hohen Nachfrage durch Eltern, die ihre Kinder in unseren Einrichtungen betreuen lassen wollen. Die Auslastung liegt bei nahezu allen Einrichtungen oberhalb der 95 % Grenze. Weit über die Hälfte der Einrichtungen sind zu 100 % ausgelastet. Unsere Kitas profitieren immer noch von der Voreinschätzung, dass die Erziehungsarbeit in katholischen Kitas sorgfältig und wertgebunden und in hoher Zuwendung den Kindern gegenüber stattfindet, so dass Eltern oft eine katholische Einrichtung selbst einer Wohnort näheren kommunalen Einrichtung vorziehen. Die Erzieherinnen und Erzieher und die Kirchenvorstände als Träger dieser Einrichtung wissen um diese Einschätzung und das Bemühen, diesen Erwartungen gerecht zu werden, ist ein ständiges aber auch ein ständig erfolgreiches Bemühen. Die Zusammenarbeit mit den katholischen Pfarrgemeinden als Träger von Kitas und der Fachberatung und der Wirtschaftsberatung, die der DiCV treuhänderisch für die Kitas wahrnimmt, ist im Prinzip reibungsfrei. Soweit wir derzeit erkennen können, gibt es seitens der katholischen Pfarrgemeinden nicht die Absicht, Kitas aufzugeben, auch nicht in den Fällen, wo über die Fusionierung der Pfarrgemeinden die Situation eintritt, dass eine Pfarrgemeinde zum Träger von 2 Kitas wird. Dies kann aber zukünftig durchaus eine aktuelle Fragestellung werden.

Die häufig vom Erzbischöflichen Ordinariat an uns gestellt Frage, ob es Einrichtungen gibt, die wegen Nichterfüllung der Mindeststandards geschlossen werden könnten, haben wir bis dato mit nein beantwortet. Dies ist auch ein Ergebnis des Kita-Investitionsprogramms, das wir in den letzten 4 Jahren mit hohem finanziellen Aufwand durchgeführt haben, um die Standards, die von Seiten des Gesetzgebers gefordert werden, zu erfüllen. Im Übrigen ist die Entscheidung über den Betrieb oder Nichtbetrieb einer Kita in die Entscheidungshoheit einer Pfarrgemeinde genauer des Kirchenvorstandes einer Pfarrgemeinde gestellt und das Ordinariat und der Caritasverband haben diese Entscheidung zu akzeptieren. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass das Erzbistum Berlin erhebliche Summen zum Betrieb der katholischen Kitas zuschießt, da diese bekanntermaßen ja nicht durch die Länder oder Kommunen zur Gänze finanziert werden. Von daher ist die jeweilige kritische Nachfrage seitens des Erzbischöflichen Ordinariates nach der Zahl der Kitas und den damit zusammenhängenden Aufwendungen, insbesondere auf dem Hintergrund der Finanzmisere des Erzbistums, nachvollziehbar.

Politisch betrachtet haben 2 Weichenstellungen stattgefunden, die in Zukunft die Arbeit der Kitas wesentlich beeinflussen und vermutlich ändern werden. Zuerst einmal ist festzustellen, dass es inzwischen erklärtes politisches Ziel ist, die Horte, die bisher Teil der Kitas sind, dort abzuschneiden und den Schulen zuzuschlagen, um so der Vorstellung einer Ganztagsschule mit Ganztagsbetreuung näher zu kommen. Dies würde bedeuten, dass die Erzieherinnen und Erzieher, die jetzt diese Arbeit in Kitas leisten, in den schulischen Bereich wechseln würden. Das die Schulleiter mit dieser Art von Arbeit überwiegend keine Erfahrung haben, sei am Rande erwähnt und was das finanziell sowohl für die Kitas als auch für die Schule bedeutet, ist derzeit nicht absehbar. Soweit erkennbar kann das Land Berlin ausschließlich bei den durch den Bund finanzierten Modellprojekten die Verlagerung von Horten in Schulen betreiben. Wenn Horte an Schulen die Betreuung der Schüler nach der Schule sicherstellen sollen, so bedeutet das für unsere Kitas ein Problem wenn sie die Horte an den Orten, wo katholische Schulen sind, an diese Schulen abgeben. In unseren Horten werden nicht nur die Schüler katholischer Schulen betreut. Es ist nicht sicher, ob sich diese Frage zu einem Problem mit dem Schuldezernat ausweitet, mit dem wir darüber im Gespräch sind. Die zweite Veränderung über die hier berichtet wird ist, dass inzwischen die politische Entscheidung gefallen ist, dass der Ort für die Vorschulerziehung die Kita sein soll. In den Ländern Berlin und Brandenburg werden derzeit in den zuständigen Ministerien inhaltliche Vorgaben entwickelt, die auf der Trägerkonferenz der katholischen Kitas am 4., 5. und 6. November unseren Kirchenvorständen, Leiterinnen, Rendanten und Mitarbeiterinnen nahe gebracht worden sind und über die wir untereinander und mit Dritten diskutieren. Auch hier ist die Frage, was das für die einzelne Arbeit einer Erzieherin oder eines Erziehers bedeutet und selbstverständlich fragen wir uns, welche Veränderungen das in der Finanzierung einer Einrichtung mit sich bringt. Nicht einmal im Ansatz sind diese Fragen seitens der Länder beantwortet. Daher ist durchaus zu vermuten, dass einige Zeit vergehen wird, ehe wir hier zu sicheren zukünftigen Entscheidungen gelangen.

6. Fachverbände und Ehrenamt

Die caritativen Fachverbände im Erzbistum Berlin sehen sich grundsätzlich vergleichbaren Schwierigkeiten ausgesetzt, wie alle anderen Verbände, die in der Caritas des Erzbistums aktiv sind. Dies gilt um so eher, als Verbände wie der Sozialdienst Kath. Frauen e. V. (SKF) und IN VIA Kath. Mädchensozialarbeit für das Erzbistum Berlin e. V. (IN VIA) Dienste und Einrichtungen unterhalten, die stark von Refinanzierungen von dritter Seite abhängig sind. In den beiden vorgenannten Verbänden hat es auch personelle Wechsel gegeben. Beim SKF ist Frau Monika Herdemerten nach langen Jahren der fürsorglichen Führung des Verbandes aus der Verbandsleitung ausgeschieden und hat die Leitung an Frau Hund-Martin übergeben. Bei IN VIA ist darauf hinzuweisen, dass die langjährige Geschäftsführerin Frau Funke durch Frau Dietrich-Tillmann ersetzt worden ist. Beiden Damen ist bei ihren Verabschiedungen zu Recht ausdrücklich für ihre Sorge um die Caritas und für die Menschen, die sich uns anvertrauen, gedankt worden.

Für die Caritas-Konferenzen Deutschlands (CKD) ist festzustellen, dass der Caritasrektor im Erzbistum Berlin, Dr. Stefan Dybowski, nun auch der Präses der CKD auf Bundesebene geworden ist, was die Anbindung unseres Verbandes an die Bundesebene stärkt. Der Eintritt von Frau Kleinelanghorst, Mitglied des Vorstandes des Caritasverbandes für Berlin e. V., als gewähltes Mitglied in den Bundesvorstand der CKD geht in die gleiche Richtung.

Das Treffen der Fachverbände hat auch in diesem Jahr stattgefunden und es diente vorrangig der gegenseitigen Verständigung über die Organisationsentwicklung der 4 Caritasverbände hin zu einem Verband.

Mit den Fachverbänden verbindet uns auch das Thema "Ehrenamt", um das wir uns weiterhin verstärkt bemühen. So wird es auch in diesem Jahr das "Fest der Ehrenamtlichen" geben, und zwar am 6. Dezember 2003. U. a. werden im Laufe des Tages unser Kardinal und die zuständige Senatorin Frau Dr. Knake-Werner an dem Fest teilnehmen. Die Bemühungen des Caritasverbandes für Berlin e.V., der für diesen Bereich eine eigene Stabsstelle geschaffen hat, seien an dieser Stelle besonders hervorgehoben. Das Verhältnis der Fachverbände und der Caritasverbände untereinander ist besser als nur kollegial, nämlich freundschaftlich. Wie schon vorher im Zusammenhang mit der Fusionierung der Verbände erwähnt, wird die Wiedergewinnung der Basis in den Pfarrgemeinden und damit auch das Bemühen um die zu ehrenamtlichem Tun bereiten Menschen vermutlich mit höheren Aufwendungen verbunden sein und als ein Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit zu betrachten sein.

7. Deutscher Caritasverband e. V.

Die meisten der Delegierten der heutigen Versammlung wissen, dass sich der Deutsche Caritasverband (DCV) eine neue Satzung gegeben hat. Und einige von Ihnen sind als Vertreterinnen und Vertreter der Caritas des Erzbistums Berlin im Oktober mit in Dresden gewesen, um auf der außerordentlichen Vertreterversammlung des DCV an der Diskussion und der späteren Verabschiedung der neuen Satzung des DCV mitzuwirken. Die Ziele dieser neuen Satzung sind gegenläufig formuliert worden. Die neue Satzung sollte sowohl eine breitere Beteiligung von vielen ermöglichen, also repräsentativer sein, gleichzeitig sollten die Organe schlanker werden. Der daraus entstandene Kompromiss sieht vor, dass die nach alter Satzung alle 3 Jahre tagende Vertreterversammlung, die etwa 700 Menschen an einem Ort zur Beratung zusammenführte, ersetzt wird durch eine jährlich tagende Delegiertenversammlung von etwa 200 Vertreter/innen der caritativen Verbände und Organisationen. Damit ist auch gesagt, dass der DCV auch zukünftig das sein wird, was er auch vorher wahr, nämlich ein Verband der Verbände. Die Delegiertenversammlung des DCV wird allgemein als der Souverän, d. h. als wichtigstes Organ, betrachtet. Zusammen mit dem 1 mal jährlich tagenden Caritasrat und der Finanzkommission wird die Delegiertenversammlung den Vorstand, der hauptamtlich besetzt werden wird, beauftragen und Kontrollieren.

Seit 1. Juli d. J. ist der neue Präsident Dr. Peter Neher im Amt. Er löst damit den nach zwei erfolgreichen Perioden aus Altersgründen nicht wieder zur Wahl stehenden Präsidenten Hellmut Puschmann ab, der als Priester in seine Heimatdiözese Dresden-Meißen zurückgekehrt ist. Unser Dank gegenüber Hellmut Puschmann ist in etwa so groß wie die Erwartung an Peter Neher, dass er in diesen unruhigen und für die Sozialpolitik schlechten Zeiten die Interessen des Verbandes erkennt und präzise gegenüber den Entscheidungsträgern in Bund und Ländern formuliert. Wir wünschen ihm dabei Glück und Segen.

8. Finanzen

Die Finanzierung der verbandlichen Caritasarbeit im Erzbistum Berlin ist in der Hauptsache aus zwei Richtungen gefährdet. Zum einen sind es die Drittmitteln, die wir aus öffentlichen, nicht kirchlichen Händen erhalten um unsere Sozialarbeit oder wenigstens Anteile der Sozialarbeit finanzieren zu können. Der Anteil dieser Mittel an einzelnen Diensten und Einrichtungen ist kontinuierlich über die letzten vier Jahre geringer geworden. Dennoch haben wir in den Haushaltsjahren bis einschließlich 2002 einen größeren Anteil an staatlichen Förderungszusagen verzeichnet, als in den Jahren vorher. Dies lässt erkennen, dass sich die Geschäftsführungen der Caritasverbände kontinuierlich auch neuen Aufgaben zugewandt haben. Dies geschieht allerdings oft in der Form der so genannten Projektarbeit und ist ebenso oft mit zeitlichen Befristungen der Projekte und der Finanzierungen verbunden.

Die geringer werdenden Zuwendungen des Erzbistums Berlin, die uns durch das Ordinariat ausgereicht werden, sind seit dem Haushaltsjahr 1996 kontinuierlich zurückgegangen, insgesamt um etwa 40 %. Wir befinden uns nach den Zahlen der Caritashaushaltspläne für das Jahr 2004 auf dem gleichen Niveau der kirchlichen Zuwendungen, die im Jahr 1991 für die verbandliche Caritasarbeit seitens des Erzbistums aufgewendet worden sind. Unter der Berücksichtung, dass der Aufbau der Caritasarbeit nach der wiedervereinigungsbedingten Zusammenführung der Bistumsteile insbesondere zwischen 1991 und 1994 zu leisten war und unter der weiteren Rücksichtnahme auf die seitdem eingetretenen Steigerungen wird erkennbar, dass in den zurückliegenden Jahren die verbandliche Caritas sich um eine stetige Rationalisierung ihrer Arbeitsaufgaben bemüht hat. Die Einschätzung der Verlässlichkeit des Zuschussgebers Kirche hat in jüngerer Zeit darunter gelitten, dass wir mit immer neuen Forderungen konfrontiert werden, um durch das Mittragen von Finanzlasten des Erzbistums zur finanziellen Gesundung unserer Kirche beizutragen. So ist noch am 3. November d. J. von Kürzungen der Finanzzuweisungen der Kirche gegenüber der verbandlichen Caritasarbeit gesprochen worden und in einem Gespräch am 13. November ist die Erwartung geäußert worden, dass darüber hinausgehende weitere Beiträge von uns erwartet würden. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Berichtes ist dies der aktuelle Stand, der gleichzeitig deutlich macht, dass die seriöse Planung unserer Caritashaushalte derzeit nur unter erschwerten Bedingungen zu leisten ist. Der Vorstand des Diözesancaritasverbandes war in seiner Sitzung am 12.11.2003 der Meinung, dass eine Grenze der Belastbarkeit der verbandlichen Caritas erreicht ist, die bei aller Solidarität mit dem Erzbistum, die zu recht von uns eingefordert wird, nicht weiter strapaziert werden darf.

9. Verschiedenes

9.1 Arbeitsrechtliche Kommission (AK)

Von besonderer Wichtigkeit im zu Ende gehenden Jahr ist der Beschluss der AK vom 2.10.2003. Mit diesem Beschluss werden die Vergütungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas, soweit sie über AVR-Verträge verfügen, mit einer Verzögerung von einem halben bis einem dreiviertel Jahr an die Vergütungserhöhung, die der BAT in seinem Bereich vorsieht, angepasst. Darüber hinaus ist erstmalig eine substanziell zu nennende Notöffnungsklausel eingerichtet worden, die die Absenkung der Gehälter um bis zu 5 % ermöglicht. Im Caritasverband Vorpommern und im Caritasverband Brandenburg wird die Anwendung dieser Klausel geprüft. Es ist davon auszugehen, dass der Erzbischof die Vergütungserhöhungs-Beschlüsse der AK in Kraft setzt. Das wird im Amtsblatt des Erzbischöflichen Ordinariates für den Monat Dezember nachzulesen sein.

9.2 Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB)

Die auf dem Hintergrund der finanziellen Schwierigkeiten des Erzbistums stattgefundene Überlegung, die katholische Fachhochschule Berlin, die jetzt KHSB heißt, zu schließen, hat sich, ich füge hinzu Gott sei Dank, nicht realisiert. Nachdem was jetzt bekannt ist, soll die KHSB erhalten werden und darüber hinaus die bisher in der theologisch-pädagogischen Akademie vorgenommene Ausbildung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer ebenfalls übernehmen. Die Caritasverbände des Ostens, also auch der des Erzbistums Berlin, haben sich immer deutlich für den Erhalt der KHSB ausgesprochen, und das aus Überzeugung.

9.3 Caritasstiftung

In der Frage der Gründung einer Stiftung für die Caritas im Erzbistum Berlin sind wir in diesem Jahr leider keinen Schritt weitergekommen. Wir haben begründet die Annahme, dass die zuständige Mitarbeiterin im brandenburgischen Innenministerium einen Teil der Verzögerungen zu verantworten hat. Wir begründen dies damit, dass auch andere, hier die evangelische Kirche, mit ihrem Bemühen, Stiftungen zu gründen, nicht weiterkommen. Aufgeschoben aber heißt auch in diesem Fall nicht aufgehoben. Die Stiftungsgründung wird weiter betrieben werden. Es wird dazu möglicherweise weiterer Interventionen des Vorsitzenden, des Prälaten Georg Walf, bedürfen, insbesondere in seiner Eigenschaft als Leiter des Katholischen Büros im Erzbistum Berlin.

Der Bericht ist eine kurze Zusammenstellung von vielen wichtigen Themen, die in den Vorstandssitzungen Gegenstand von Debatten gewesen sind aber auch von Gegenständen die auf unterschiedlichen Ebenen mit Ihnen als Delegierte verhandelt und besprochen worden sind. Der Eindruck entsteht, dass der gegenseitige Kenntnisstand über die Entwicklungen der Caritas und innerhalb unserer Verbände vergleichsweise gut ist. Der hier gegebene summarische Bericht ist insoweit als Zusammenfassung zu verstehen und steht Ihren Nachfragen und Debatten offen.

Berlin, den 8. Dezember 2003
Franz-Heinrich Fischler
Diözesan-Caritasdirektor

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(0 30) 8 57 84-2 57
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