BERLIN. Der seit Wochen
schwelende Streit zwischen der BKK City und verschiedenen, großen Pflegediensten
erreicht
zur Zeit
eine neue Qualität. Entgegen einem
Mitte März ergangenen Spruch des Sozialgerichtes Berlin verweigert die Kasse ihren
Patienten die Finanzierung der Pflege. Diese wurden dieser Tage einzeln angeschrieben
und darauf hingewiesen, dass sie sich von ihren bisherigen Pflegediensten nicht
mehr versorgen lassen dürften und die City BKK auch nicht gewillt sei, die Leistungen
zu bezahlen. Die Versicherten sollen sich neue Dienste suchen.
Dazu
Wie berichtet, beabsichtigt
die BKK City die bisherigen Pflegedienste von der weiteren Versorgung ihrer Versicherten
auszuschließen, da sie das neue Vertragsangebot nicht angenommen hatten. Streitpunkt
ist die Absenkung der Qualität, indem Behandlungspflegeleistungen nicht mehr
wie bisher nur durch Pflegefachkräfte, sondern auch durch „sonstige geeignete
Pflegekräfte“ erbracht werden soll.
Auch die Kassenärztliche
Vereinigung hatte den Pflegediensten in diesem Streit den Rücken gestärkt, in
dieser Frage keinesfalls nachzugeben, weil dieses Qualitätsniveau im Interesse
der zu versorgenden Menschen unverzichtbar sei. Wegen der Weigerung der meisten
Pflegedienste konnte die City BKK die Versorgung ihrer Versicherten mit eigenen
Pflegediensten nicht sicherstellen. Daraufhin hatte das
Bundesversicherungsamt
eine Schiedsperson eingesetzt, die die strittigen Vertragsinhalte jetzt
festlegen soll. Bis dieser Schiedsspruch vorliegt dürfen diese Pflegedienste
nicht, wie es die City BKK beabsichtigte, von der Versorgung ausgeschlossen werden.
Außerdem ist die Rechtslage
eindeutig: Gemäß nach § 37 Abs.4 SGB V steht es den Versicherten frei sich eine
geeignete Pflegekraft oder Pflegedienst zu beschaffen. Diese Leistungen sind
von der Krankenkasse angemessen zu bezahlen.
Nähere Informationen:
Christiane
Lehmacher
(Diakonisches Werk), Telefon (030) 82 09 7-19 8
Hans-Joachim Wasel (Caritas), Telefon (0 30) 6 66 33-12 60