Pressemitteilung des Diözesan-Caritasverbandes Berlin |
Caritas und Arbeiterwohlfahrt schließen in der Auseinandersetzung mit den Betriebskrankenkassen Vergleich |
BERLIN. Am 01.10.1999 haben der Caritasverband und die Arbeiterwohlfahrt vor dem Sozialgericht einen Vergleich geschlossen. Darin wurde vereinbart, dass die Versorgung der BKK-Versicherten durch beide Verbände sichergestellt wird. Der BKK-Vertreter, Herr Schulz, geht davon aus, dass dieser Vergleich auch für alle anderen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Pflege Anwendung finden soll. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass Verhandlungen stattfinden sollen. Ein erster Termin wurde für den 08.10.1999 festgesetzt. In dem Vergleich heißt es weiter, dass die Betriebskrankenkassen nicht mehr behaupten, dass der Caritasverband sowie die Arbeiterwohlfahrt keine Vertragsparteien seien. Die inhaltlichen Abweichungen und die Differenzen in der Höhe des Leistungsentgeltes werden gesondert verhandelt. Die Vereinbarung hat Gültigkeit bis 31.03.2000. Die bereits anhängigen Verfahren bleiben davon unberührt. Mit dem Vergleich erhoffen sich beide Seiten eine Entspannung der Situation und das Eintreten in erfolgsorientierte Vertrags- und Entgeltverhandlungen. Weitere Informationen: Hans-Joachim Wasel, Telefon: 030 4 90 08-2 60 |
Pressemitteilung
Caritas und Arbeiterwohlfahrt schließen in der Auseinandersetzung mit den Betriebskrankenkassen Vergleich
Erschienen am:
04.10.1999
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