BERLIN.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vorgelegt.
Die Caritas im Erzbistum Berlin kritisiert, dass die Umsetzung der
EU-Richtlinien zur Verschärfung des Ausländerrechts genutzt werden soll. Der
vorliegende Referentenentwurf verstärkt den polizei- und sicherheitsrechtlichen
Charakter des Ausländerrechts. Die Bundesregierung, die die Richtlinien eins zu
eins umsetzen wollte, geht damit unnötigerweise über die bindenden Vorgaben der
Richtlinien hinaus. Dringende Verbesserungen, gerade im Bereich des humanitären
Aufenthaltsrechtes sind jedoch nicht vorgesehen. Auch müsse im
Gesetzgebungsverfahren eine tragfähige und Problem lösende Bleiberechtsregelung
erreicht werden. Besonders kritisch sieht Regine Lux-Hahn vom Caritasverband
die vorgesehenen Verschärfungen bei der Familienzusammenführung mit dem Ziel,
Schein- und Zwangsehen zu bekämpfen und die Integration zu verbessern. Diesen Zielen
kommt hohe Relevanz zu.
Nach Einschätzung der Caritas im
Erzbistum Berlin sind aber die vorgesehenen Regelungen zur Erreichung dieser
Ziele ungeeignet und nicht verfassungskonform. Das Heraufsetzen des
Nachzugsalters auf 21 Jahre und die generelle Forderung nach deutschen
Sprachkenntnissen beträfe alle Paare, die am Anfang ihrer Ehe mit ausländischen
Partnern bzw. in der Phase der Familiengründung stehen. Die Caritas bewertet
dies als einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Schutz von Ehe und Familie,
der unterbleiben muss. Um den von Zwangsverheiratung Betroffenen wirklich zu
helfen, muss nach Auffassung der Caritas die Rechtstellung der Opfer deutlich
verbessert werden. Dies könnte durch ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der
jeweiligen Person erreicht werden. Außerdem müssen im Interesse der betroffenen
Frauen Beratungs- und spezifische Hilfsangebote geschaffen werden.
Darüber hinaus ist es aus Sicht
der Caritas wesentlich, die im Koalitionsvertrag genannten Prüfaufträge im
Zusammenhang mit in Deutschland aufgewachsenen Kindern und Jugendlichen sowie
für die Themen „Illegalität“ und kommunales Wahlrecht für Menschen aus
Drittstaaten schnell in die Tat umzusetzen.
Weitere Informationen:
Regine Lux-Hahn (0 30) 6 66 33-7 01