BERLIN. Als einen enttäuschend kurz geratenen Zwischenschritt bewertet der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. die Einigung der Innenministerkonferenz zur Bleiberechtsregelung. Noch auf seinem Fachtag zur Integration in der vergangenen Woche hoffte der katholische Wohlfahrtsverband auf mehr Mut in der Integrationspolitik. Gerade in Berlin finden sich in der gesellschaftlichen Realität alle Begründungen dazu.
Zwar wird als positiv bewertet, dass das Thema angegangen wurde. Mit der Innenministerkonferenz ist Bewegung in die Bleiberechtsproblematik gekommen. Weitere Verbesserungen stehen jedoch aus, die jetzige Regelung kann nur als Kompromiss begriffen werden.
Durchgesetzt haben sich vor allem restriktive Vorbehalte gegen eine offenere Bleiberechtsregelung. Die Stufenregelung bleibt erhalten. Vor allem aber ist das Bleiberecht an einen Arbeitsplatz gekoppelt. Eine Voraussetzung, die aufgrund der hohen Zahl Arbeitsloser in den Regionen des Caritasverbandes in Berlin, Brandenburg und Vorpommern im Widerspruch zur Realität geduldeter Ausländer steht.
War die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes geduldeter Ausländer bisher gar nicht möglich, so bleibt ihre Gleichstellung mit deutschen Arbeitssuchenden ein politischer Appell. Zwar ist auch in der langjährigen Integrationspraxis des Caritasverbandes der Arbeitsplatz ein hilfreicher Schritt zur Integration. Den Arbeitsplatz zur Voraussetzung zu machen und vor das gesicherte Bleiben zu stellen, ist eine fragwürdige humanitäre Logik.
Dr.
Manfred Thuns
Bereichsleiter Soziale Dienste
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