Pressemitteilung des Diözesan-Caritasverbandes Berlin |
Caritas: Auch geistig behinderte Menschen haben das Wahlrecht |
Erstmalig lnformationsbroschüre – Wahlvorgang und seine Bedeutung werden leicht verständlich erklärt |
Berlin (cv) - Auch geistig behinderte Menschen haben das Wahlrecht. Nur: "Viele wissen es nicht und nehmen es deshalb nicht wahr", erklärt Konrad Berger, Abteilungsleiter beim Diözesan-Caritasverband Berlin. Für sie haben mehrere Organisationen, darunter der Deutsche Caritasverband, erstmals eine Informationsbroschüre gedruckt, die in leicht verständlichen Texten und mit Bildern den Wahlvorgang und seine Bedeutung erklärt. Damit soll den Menschen mit geistiger Behinderung eine Wahlhilfe gegeben werden. "Dies ist ein weiterer Schritt zur tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen", so Berger. Die Broschüre, die auch für den Politik- und Sachkundeunterricht an Sonderschulen geeignet ist, kann kostenlos beim:
bezogen werden. |
Pressemitteilung
Caritas: Auch geistig behinderte Menschen haben das Wahlrecht
Erschienen am:
01.09.1998
Beschreibung