BERLIN. Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin
bezweifelt nach Prüfung erster Bescheide zum Arbeitslosengeld II die Aussage
der Bundesagentur für Arbeit, dass sie richtig berechnet und entschieden seien.
Nach Aussagen des Verbandes sind die Bescheide zu kompliziert und für die
Menschen nicht transparent. Selbst für die Caritas-Berater sind die Zahlen in
den Bescheiden vielfach nicht nachvollziehbar.
“Betroffenen, die sich aufgrund ihrer Bescheide nicht richtig behandelt
fühlen, kann nur der dringende Rat gegeben werden, umgehend Widerspruch
einzulegen”, erklärt Caritas-Sprecher Andreas Kaczynski. Die örtlichen
Beratungsstellen der Caritas bieten dafür ihre Unterstützung an. Für im
vergangenen Jahr zugestellte Bescheide endet die Frist dafür am 31. Januar.
Allerdings habe der Widerspruch nicht mehr aufschiebende Wirkung, weil der
Rechtsschutz für Arbeitslosengeld II-Empfänger insoweit verschlechtert worden
sei. Bis ein Gericht die aufschiebende Wirkung anordnet oder der Bescheid im
Klageverfahren aufgehoben wird, kann die Bundesagentur weiter danach zahlen.
Pressemitteilung
Berliner Caritasverband empfiehlt Widerspruch bei Zweifel an Bescheiden zu Arbeitslosengeld II
Erschienen am:
27.01.2005
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