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Ein Gesetz, das wirkt

Das Teilhabechancengesetz eröffnet Langzeitarbeitslosen wie Guido Menzel echte Chancen

Spaß bei der Arbeit dank Teilhabechancengesetz: Guido Menzel bei seiner neuen Tätigkeit als Fahrzeugreiniger bei „check und snack“ in Sundern. Spaß bei der Arbeit dank Teilhabechancengesetz: Guido Menzel bei seiner neuen Tätigkeit als Fahrzeugreiniger bei „check und snack“ in Sundern. (Foto: cpd)

Viele Jahre war er arbeitslos. Dann unterschrieb Guido Menzel im November 2019 einen Vertrag als Fahrzeugreiniger bei "check und snack" in Sundern. In der Zweigwerkstatt der Caritas-Werkstätten in Arnsberg werden Montagearbeiten und Fahrzeugpflege angeboten. Das Besondere: Während der Wartezeiten können Kunden verschiedene Kaffeespezialitäten im integrierten Café-Bereich genießen. Über die Förderungen des Teilhabechancengesetzes wird Menzel für fünf Jahre in dieser Tätigkeit gefördert. Damit erhält er nicht nur die Chance sich wieder in das Arbeitsleben zu integrieren, sondern auch die Möglichkeit der sozialen Teilhabe: "Die Kontakte auf der Arbeit geben einen Austausch, den ich zuvor vermisst habe. Außerdem fühle ich mich fitter und bin seltener krank. Es fühlt sich sinnvoll an, der Arbeit nachzugehen", erzählt Menzel. 

Eine positive Entwicklung

Andreas Schneider, Einrichtungsleiter von "check und snack", begleitet Menzel dabei, sich seiner eigenen Stärken wieder bewusst zu werden. Dieser Empowerment-Ansatz zeigt Wirkung: So ist von Menzels anfänglicher Zurückhaltung nichts mehr zu spüren. Er führt die Fahrzeugpflege selbstständig durch, widmet sich neuen Tätigkeiten und Herausforderungen. "Eine positive Entwicklung", macht Schneider deutlich. Arbeit zu haben und für sich sorgen zu können, hat Einfluss auf das Wohlbefinden. "Ich kann mir nach langer Zeit wieder selber Dinge von meinem erarbeiteten Lohn kaufen. Das ist etwas Besonderes und ein einzigartiges Gefühl", berichtet Guido Menzel überglücklich. 

Das Teilhabechancengesetz, das Anfang 2019 in Kraft trat, wartet mit zwei neuen Fördermöglichkeiten auf. Die beiden Förderungen betreffen dabei unterschiedliche Zielgruppen, die als Langzeitarbeitslose am Arbeitsmarkt gelten. Zum einen gilt das Gesetz für Menschen, die über 25 Jahre alt sind und für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben. Und zum anderen gilt es für Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Einfach gesagt, sehen die Förderungen wie folgt aus: Die Bundesregierung unterstützt Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen. Aktuell werden bundesweit mehr als 42.300 Personen über die staatliche Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" unterstützt. Insgesamt wurden bereits 56 000 Menschen gefördert, die auch den Sprung in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schafften.

Über das Teilhabechancengesetz können die Geförderten zusätzlich an weiteren Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. 3000 Euro stehen ihnen hierfür zur Verfügung. Guido Menzel nutzt die Förderung für den Erwerb eines Führerscheins. "Gerade im ländlichen Raum ist Mobilität ein nicht zu unterschätzender Faktor sowohl für die soziale Teilhabe als auch die Stellenauswahl", erklärt Andreas Schneider.  

Die Caritas hat nicht nur im Caritasverband Arnsberg-Sundern positive Erfahrungen mit dem Teilhabechancengesetz gemacht. Deshalb sollte die Gültigkeit des Teilhabechancengesetzes auch über den 31. Dzember 2024 hinaus entfristet werden, meint die Caritas. 

Autor/in:

  • Jürgen Sauer
Sozialcourage Ausgabe Paderborn, 04/2021: caritas.de
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