Beobachtet wird der Rückführungsprozess von der Phase des Eintreffens der Rückzuführenden am Flughafen bis zum Abflug. Im Jahr 2023 beschränkte sich die Tätigkeit auf nur eine Abschiebungsbeobachterin am Flughafen BER. Im Berichtszeitraum wurden 2.121 Menschen vom hiesigen Flughafen abgeschoben. Dies entspricht einem Anstieg der Abschiebungszahlen am Flughafen BER um 49 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Abschiebungsbeobachterin war im Berichtsjahr bei 22 der 32 Sammelabschiebungen und 41 Einzelmaßnahmen anwesend. Die Hauptrückführungsziele bei den Chartermaßnahmen waren die Republik Moldau und Georgien. Diskussionsthemen im FABB waren unter anderem folgende Punkte:
- Fälle, bei denen Familien mit Kindern in der Nachtzeit abgeholt wurden, um vom Flughafen BER abgeschoben zu werden. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist dies rechtmäßig, wenn die deutschen Behörden auf die Rückführungsorganisation keinen Einfluss haben, z.B. durch vorgegebene Ankunftszeiten durch den Zielstaat. Dem gegenüber standen Empfehlungen von Menschenrechtsorganisationen (Nationale Stelle zur Verhütung von Folter) und Teilen des FABB, die anrieten, diese Praxis bei Kindern aufgrund des Kinderschutzes nicht anzuwenden. Für Berlin und Brandenburg konnten durch die Einführung späterer Abflugzeiten bei Chartermaßnahmen ein Großteil nächtlicher Abholzeiten vermieden werden.
- Problematiken einhergehend mit Abschiebungen nach Vorsprache in einer Behörde (so genannte "Tischfestnahmen")
- Familientrennungen im Zuge des Abschiebungsvollzugs, die teilweise kritisch gesehen wurden.
Über längere Zeit konnte die Beobachtung durch eine einzelne Abschiebungsbeobachterin nur eingeschränkt durchgeführt werden. Inzwischen wurden die finanziellen Mittel aufgestockt, so dass seit dem 1. Mai 2024 neben Marie Gemarius de Kepper auch Julia Straßer zum Beobachtungsteam gehört. Im Berichtszeitraum wurden zwei 50%-Stellen von den Ländern Berlin und Brandenburg, der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), dem Erzbistum Berlin sowie dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. finanziert. An den Berliner und Brandenburger Flughäfen werden Abschiebungen von vollziehbar Ausreisepflichtigen bereits seit 2014 durch unabhängige Abschiebungsbeobachter:innen beobachtet. Die Arbeit umfasst die Beobachtung am Flughafen BER und die Diskussion der beobachteten Sachverhalte im Forum. Im Forum Abschiebungsbeobachtung Berlin-Brandenburg sind neben der Bundespolizei als Vollzugsbehörde und den am Abschiebungsverfahren beteiligten Behörden der Länder Berlin und Brandenburg (Ministerialebene, Ausländerbehörden, Landespolizei) auch beide großen Kirchen, die Wohlfahrtsverbände, der UNHCR sowie Amnesty International und Pro Asyl vertreten.
Der Bericht kann im Internet unter www.caritas-brandenburg.de/abschiebungsbeobachtung abgerufen werden.
Weitere Informationen:
Prof. Barbara John
Telefon: 030 8600 11 82
Mobilfunknummer: 0170 56 41 42 24
E-Mail: john@paritaet-berlin.de